Private Bauhelfer – Arbeitsunfall und Versicherungsschutz
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Schnell ist auf der Baustelle ein Arbeitsunfall passiert. Damit Bauhelfer von dem vorgeschriebenen gesetzlichen Unfallschutz profitieren, muss das Bauvorhaben bei der örtlichen BG Bau angemeldet werden. Diese Bau-Berufsgenossenschaft versichert private Bauhelfer für den Fall, dass sie auf der Baustelle oder während der Hin- und Rückfahrt zur Baustelle einen Unfall erleiden. Die Kosten für diesen Versicherungsschutz zahlt der Bauherr. Der Beitrag richtet sich nach Arbeitsstunden und Helfer und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich angesetzt.
Ein gesetzlicher Versicherungsschutz hängt auch von der Zugehörigkeit im sozialen Umfeld des Bauherrn ab. „Es bestehen Unterschiede, ob es sich um kurzzeitige Hilfeleistung des Vaters oder um mehrtägige Arbeiten eines Vereinskameraden handelt. Generell ist ein zusätzlicher privater Unfallversicherungsschutz für Bauhelfer anzuraten“, klärt Jürgen Buck weiter auf. Eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung befreit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wichtig für den Bauherrn ist auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese leistet, wenn der Bauherr oder ein Bauhelfer Schäden gegenüber Dritten verursacht, beispielsweise wenn Nachbars Auto beschädigt wird. Aber auch, wenn eine dritte Person aus unachtsam verletzt wird.
Passiert dem Bauhelfer auf der Baustelle zudem ein Fehler und er verursacht am Bau einen Schaden, bleibt der Bauherr unter Umständen auf den Kosten sitzen. Die Privathaftpflichtversicherung des Bauhelfers kommt nicht immer für die Schäden auf. Dagegen kommt die Bauleistungsversicherung für Schäden an der Baustelle auf, die durch Unwetter (Sturm, Hagel, etc.) entstehen.
Weitere Informationen zum Thema „Bauversicherungen – welche sind wichtig?“ mit dem Merkblatt „Gesetzliche Unfallversicherung für Bauhelfer“ stellt die GVI unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.
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Datum: 21.01.2014 - 11:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 21.01.2014
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