AOK - Krankenhaus-Report 2014. Ciper & Coll. die Anwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht informieren:
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AOK - Krankenhaus-Report 2014. Ciper&Coll. die Anwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht informieren:
Nach dem aktuellen Krankenhaus-Report der AOK sterben in deutschen Krankenhäusern jährlich fünfmal so viele Menschen, wie durch Unfälle im Straßenverkehr. Von 19.000 Patienten pro Jahr sei auszugehen, so der Leiter des Instituts für Gesundheitssystemforschung an der Uni Witten/Herdecke Max Geraedts. Damit habe sich allen Erkenntnissen zufolge die Zahl der Todesfälle in den vergangenen sechs Jahren kaum geändert. Gehe man von 19 Millionen ärztlichen Behandlungen im Jahr aus, komme es nach Einschätzung des Institutes bei rund einem Prozent zu Fehlern.
Die Zahlen lassen aufhorchen, der Report zeigt aber auch: Je häufiger ein Klinikum einen Eingriff vornimmt, desto sicherer und besser sind die Erfolge. Bemängelt werden insbesondere die mangelnde Koordination der Abläufe und Hygienedefizite. Bei letzteren gelten die Niederlande als vorbildlich. Aufzunehmende Patienten werden zunächst einer gesundheitlichen Überprüfung auf etwaige vorliegende Keime unterzogen und erst unbesorglichen Ergebnissen angenommen.
Ciper & Coll, die Rechtsanwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler (bundesweit) bearbeiten jährlich über tausend arzthaftungsrechtliche Mandate, in denen Patienten den Vorwurf erheben, falsch behandelt worden zu sein. In derartigen Fällen wird in der Regel ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten herangezogen, um zu klären, ob der Vorwurf berechtigt ist, oder eine schicksalhafte Verkettung von Umständen zu dem Gesundheitsschaden geführt hat. Die im aktuellen AOK-Krankenhaus-Report angegebenen Zahlen sind zwar alarmierend, nicht desto trotz gilt das deutsche Gesundheitssystem als eines der besten der Welt. Die Anwälte wollen aber auf eine ganz andere Thematik aufmerksam machen, die bei den Diskussionen um den nunmehr veröffentlichten Report in den Hintergrund tritt: die fehlende Regulierungsbereitschaft der Versicherungswirtschaft. So ist es einfach nicht nachvollziehbar, dass Haftpflichtversicherer der Ärzte oder Kliniken, die mit eindeutigen Sachverhalten konfrontiert werden, in denen qualfizierte medizinische Gutachten klare und grobe Behandlungsfehler konstatieren, dennoch eine Regulierungsbereitschaft vermissen lassen. Die Taktik der Versicherer ist einfach zu durchschauen: Verzögern und zermürben, so Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, der auf der Kanzleihomepage von Ciper & Coll. (www.ciper.de) allein in der jüngeren Vergangenheit mehrere hundert Prozesserfolge aufgelistet hat, in denen Versicherer vorgerichtlich nicht zu einer Regulierung bereit gewesen waren, der geschädigte Patient also damit praktisch gezwungen wird, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Schon lange fordern Ciper & Coll., dass die zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge deutlich steigen und ein Härtefonds für diejenigen Fälle gebildet wird, in denen der geschädigte Patient anderenfalls jahrelang auf die ihm zustehenden Ansprüche vergeblich zuwarten müsste. Hier sind sowohl die Politik, als auch die Rechtsprechung gefordert, den Regulierungsverweigerungs- und verzögerungsverhalten der Versicherer Einhalt zu gebieten.
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Datum: 23.01.2014 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Dirk Dr Ciper
Stadt:
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Telefon: 0211556207
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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