Debeka zur Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz
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Zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) nimmt die Debeka wie folgt Stellung:
Vor diesem Hintergrund kann sich die Debeka mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu Details äußern.
Unabhängig davon hat die Debeka bereits seit Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter Anfang November 2013 die Untersuchungen des LfDI Rheinland-Pfalz und anderer mit Untersuchungen befassten Stellen aktiv unterstützt und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit internen Prüfungen beauftragt. Sobald Ergebnisse dazu vorliegen, werden sämtliche ermittelnden Behörden hierüber informiert.
Parallel dazu wurden bereits weitgehende Maßnahmen ergriffen, um künftig etwaiges Fehlverhalten besser erkennen und damit auch sanktionieren zu können. So wird es unter anderem 26 neue Beauftragte für Datenschutz geben.
Bereits im Oktober 2013 hatte die Debeka strenge Verhaltensrichtlinien eingeführt. Mit dieser neuen Betriebsvereinbarung setzt die Debeka Standards in der Branche. Sie verpflichtet die Unternehmensführung und die Mitarbeiter auf klare Regelungen. Die Verhaltensrichtlinie umfasst neben den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung konkretere und umfangreichere Regelungen gegen Bestechung und Korruption. Eine direkte Weisung lautet: Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption.?
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Datum: 23.01.2014 - 17:25 Uhr
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