PROKON - Möglichkeiten der Anleger nach dem Insolvenzantrag

PROKON - Möglichkeiten der Anleger nach dem Insolvenzantrag

ID: 1010333

PROKON - Möglichkeiten der Anleger nach dem Insolvenzantrag



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Nach dem Insolvenzantrag der Prokon Regenerative Energien GmbH sind die Anleger in der Warteschleife. Derzeit können sie nicht mit Zins- oder Rückzahlungen rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: PROKON hatte am 22. Januar Insolvenzantrag gestellt. Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter soll das Unternehmen wieder auf Kurs gebracht werden. Dazu sollen wohl auch Teile des Windparkportfolios verkauft werden, hieß es auf einer Pressekonferenz. Für die rund 75.000 Anleger, die PROKON-Genussrechte gezeichnet haben, ist die Situation aber immer noch völlig unklar. Allerdings werden sie wohl mit Verlusten rechnen müssen.

Derzeit hängen die Anleger in der Luft. Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens können sie nicht auf Zins- oder Rückzahlungen hoffen. Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird sich erst in einigen Wochen entscheiden, wenn alle Unterlagen geprüft sind. Sollte es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, können die Anleger ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden. Fakt ist allerdings, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, d.h. sie stehen als Letzte in der Reihe. Eine Möglichkeit diese Nachrangigkeit zu beenden, kann in den AGB zu den Genussrechtsbedingungen liegen. Sollten hier bestimmte Klauseln für den Anleger nicht transparent genug und zu unverständlich sein, könnte dies ein Grund sein, die Nachrangigkeit zu beenden. Zur Prüfung der Genussrechtsbedingungen sollten sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Dieser kann auch prüfen, ob eventuell Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. PROKON hatte seine Genussrechte mit hohen Zinsen beworben. Gleichzeitig hätte in der Anlageberatung aber auch auf die hohen Risiken, die im Zusammenhang mit den Genussrechten stehen, hingewiesen werden müssen. Außerdem gilt es auch, den Verkaufsprospekt auf fehlerhafte Angaben zu überprüfen. Bereits in der Vergangenheit hatte das OLG Schleswig einer Klage gegen PROKON wegen unlauterer Werbung stattgegeben. In der Urteilsbegründing hieß es, dass die Angaben zur Sicherheit der Genussrechte irreführend gewesen seien (Az: 6 U 14/11).



http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Thüringische Landeszeitung: Teurer Schulz / Kommentar von Bernd Hilder zur Wahl der Europakandidaten der SPD und zum kommenden Europawahlkampf Badische Zeitung: Koalition und Wahlkampf: SPD im Rollenkonflikt - Kommentar von Chefredakteur Thomas Hauser
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.01.2014 - 08:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1010333
Anzahl Zeichen: 2530

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 295 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"PROKON - Möglichkeiten der Anleger nach dem Insolvenzantrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z