Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei privaten Darlehensverträgen: Banken und Sparkassen zunehmend ber

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei privaten Darlehensverträgen: Banken und Sparkassen zunehmend bereit zur außergerichtlichen Einigung

ID: 1010524

TREWIUS Rechtsanwälte: Fehlerquote rund 78 Prozent. Geldinstitute nur mit anwaltlichem Druck zum Einlenken bereit.



(firmenpresse) - (Eislingen) Praktisch jede Bank hat bei privaten Darlehensverträgen mit ihren Kunden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Kreditnehmer sollten deshalb insbesondere ihre Hypotheken-Darlehensverträge im Hinblick auf solche fehlerhaften Widerrufserklärungen überprüfen lassen, empfiehlt die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte in Eislingen. Ein vorzeitiger Ausstieg aus länger laufenden und vergleichsweise teuren Baukrediten kann Darlehensnehmern eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro im Jahr bringen.

"In den vergangenen Monaten haben wir 287 Immobilien-Darlehensverträge überprüft und dabei festgestellt, dass 223 davon fehlerhafte Widerrufserklärungen enthielten. Das ist eine Fehlerquote von fast 78 Prozent", erklärt Armin Wahlenmaier, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner von TREWIUS Rechtsanwälte. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen seien beispielsweise bei folgenden Geldinstituten festgestellt worden: Deutsche Kreditbank AG (DKB), Kreissparkasse Göppingen, ING-DiBa, PSD Bank, DSL Bank, Sparda-Bank, Wüstenrot Bausparkasse, Sparkasse Ulm, BHW Bausparkasse, Volksbank Neu-Ulm, Münchener Hypothekenbank. "Wir schätzen, dass die Widerrufsbelehrungen in vier von fünf Darlehensverträgen falsch sind. Das gilt für sämtliche Banken und Sparkassen in Deutschland", sagt Fachanwalt Wahlenmaier.

Die meisten der genannten Kreditinstitute haben bereits außergerichtlich den von der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte im Mandantenauftrag erklärten Widerruf akzeptiert sowie der Ablösung des jeweils noch laufenden Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung zugestimmt. "In vielen Fällen kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich, auf dessen Grundlage das Immobiliendarlehen zu einem spürbar geringeren Zinssatz fortgeführt werden kann", erklärt TREWIUS-Partner Wahlenmaier. Die Reduzierungen der Darlehens-Zinssätze erreichten bis zu mehr als 2 Prozentpunkte.

Nach Meinung der Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte lohnt es sich für private Darlehensnehmer in jedem Fall, ihre Kreditverträge von einem versierten Fachanwalt in puncto Widerrufsbelehrung überprüfen zu lassen.


Dazu raten im Übrigen auch die Verbraucherzentralen. Aus einem naheliegenden Grund. Denn "Banken und Sparkassen erklären sich in der Regel nur dann bereit, einen Widerruf zu akzeptieren, wenn dieser anwaltlich geltend gemacht und zugleich eine Klage vor Gericht angedroht wird", weiß TREWIUS-Partner Wahlenmaier.


Die nachweislich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in privaten Darlehensverträgen hat eine einfache rechtliche Konsequenz. Der Kredit kann widerrufen und innerhalb von 30 Tagen abgelöst werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung an die kreditgebende Bank oder Sparkasse braucht der Schuldner nicht zu zahlen. "Das lohnt insbesondere für Immobilieneigentümer, die vor sechs oder sieben Jahren zu deutlich höheren Zinsen als heute ihre Darlehensverträge abgeschlossen haben", erklärt TREWIUS-Partner Armin Wahlenmaier.

Kontakt
TREWIUS - Die Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ulmer Straße 127
73054 Eislingen
Tel: 07161 / 6064531
Fax: 07161 / 6064534
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Internet: www.trewius.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 27.01.2014 - 12:40 Uhr
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