Katwarn-Aufforderung wegen Blitzeis - Dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben?
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Dazu ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Kündigung durch den Arbeitgeber:
Eine Kündigung brauchen Arbeitnehmer nicht zu befürchten. Bei der Meldung von Katwarn handelt es sich immerhin um eine offizielle Wetterwarnung. Auch eine wirksame Abmahnung dürfte am notwendigen Verschulden des Arbeitnehmers, der sich auf eine solche Warnung verlässt, scheitern.
Anspruch auf Arbeitsentgelt:
Ein Anspruch auf Anspruch auf Arbeitsentgelt trotz des Fernbleibens von der Arbeit besteht jedoch nicht. Der Arbeitnehmer trägt nämlich das so genannte Wegerisiko. Wenn er also aufgrund der gegebenen Wettersituation nicht zur Arbeit erscheinen kann, bekommt er auch kein Geld.
Wie soll ich mich denn als Arbeitnehmern verhalten?
Arbeitnehmer sollten überlegen, ob es nicht doch möglich ist - mit der gebotenen Vorsicht - den Arbeitsplatz aufzusuchen.
Unabhängig von den arbeitsrechtlichen Konsequenzen: der Arbeitgeber, aber auch die Kollegen, die es zur Arbeit geschafft haben, werden nicht amüsiert sein, wenn Sie nicht erscheinen. Es können in der Folge Spott und im Extremfall soziale Ächtung am Arbeitsplatz drohen. Dies ist dann meist der Anfang vom Ende eines jeden Arbeitsverhältnisses.
24.1.2014
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
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Datum: 27.01.2014 - 15:00 Uhr
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