Dr. Klein: Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden
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Auf einer Baustelle kann viel schiefgehen: Regen überflutet den
Rohbau, Bauteile werden durch Unbekannte zerstört oder das fast
fertige Haus wird mit Graffiti besprüht. Egal, ob höhere Gewalt,
Vandalismus oder Diebstahl im Spiel sind - der Bauherr muss für alle
Schäden selbst aufkommen. Der Abschluss einer
Bauleistungsversicherung ist deshalb für alle, die ein Haus bauen
oder sanieren möchten, sinnvoll.
Treten während der Bauphase unvorhergesehene Schäden auf, kann
dies die Finanzierung des Projektes "Eigenheim" gefährden. Die
häufigste Ursache für Schäden am Bau sind Unwetter, aber auch
Konstruktions- oder Materialfehler sowie das mutwillige Zerstören von
Baumaterial durch Dritte gehören zu den Risiken eines Hausbaus. Dies
kann für den Bauherrn erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben,
da er sowohl für sämtliche Beschädigungen während der Bauzeit als
auch für die Abnahme der einzelnen Gewerke die Verantwortung trägt.
Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor den
finanziellen Folgen solcher Ereignisse. Sie leistet bei Schäden am
Bau durch höhere Gewalt und ungewöhnliche Witterungseinflüsse,
übernimmt die Begleichung von Folgeschäden durch Konstruktions- und
Materialfehler und zahlt Schäden, die durch die Unachtsamkeit der
Bauarbeiter entstanden sind. Auch Vandalismus sowie der Diebstahl von
fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen sind abgedeckt.
Die Bauleistungsversicherung wird einmalig für die Dauer der
Bauzeit abgeschlossen, in der Regel jedoch nicht länger als für zwei
Jahre. Eine Vertragsverlängerung für länger andauernde Bauvorhaben
sollte vorher mit dem Anbieter abgeklärt werden. Der
Versicherungsbeitrag orientiert sich an der Bausumme und den
vereinbarten Versicherungsleistungen. Es empfiehlt sich, vor
Abschluss der Versicherung einen umfangreichen Vergleich
durchzuführen, da sich die Versicherer nicht nur im Beitrag, sondern
auch in den angebotenen Zusatzleistungen unterscheiden. So übernehmen
einige Anbieter beispielsweise Glasbruchschäden bis zum Bauende,
während andere nur bis zum Einsetzen der Scheiben in das Gebäude
haften. Auch noch nicht eingebaute Gegenstände, die auf der Baustelle
lagern, können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Wer
eine bereits bestehende Immobilie umbauen oder sanieren möchte,
sollte prüfen, ob die Bauleistungsversicherung auch hierfür einen
Versicherungsschutz gewährt.
Weitere Informationen zum Thema Bauleistungsversicherung finden
Sie auf www.drklein.de/bauleistungsversicherung.html.
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Datum: 28.01.2014 - 09:36 Uhr
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