ZDF-Magazin "Frontal 21" am 28. Januar 2014 / ADAC-Funktionäre in Doppelfunktion / Kriti

ZDF-Magazin "Frontal 21" am 28. Januar 2014 /
ADAC-Funktionäre in Doppelfunktion / Kritiker: Unzulässige Interessenkollision

ID: 1011369
(ots) - Beim ADAC nutzen hochrangige Mandatsträger ihr
Ehrenamt für private Geschäfte. Das berichtet das ZDF-Magazin"Frontal
21" am Dienstag, 28. Januar 2014, 21.00 Uhr. Der ADAC-Vizepräsident
für Verkehr, Ulrich Klaus Becker, ist als Rechtsanwalt mit seiner
eigenen Kanzlei zugleich ADAC-Vertragsanwalt. Becker ist
Ansprechpartner für ADAC-Mitglieder, sollte es zum Beispiel zu
Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall kommen. Der ADAC bietet
seinen Mitgliedern eine Rechtsschutzversicherung an.

Auch Wolfgang Becker, Vorsitzender des ADAC Weser-Ems, Matthias
Feltz, Vorsitzender des ADAC Hessen-Thüringen, und Dieter W. Roßkopf,
Vorsitzender des ADAC Württemberg, alle drei zudem Mitglieder des
ADAC-Verwaltungsrates, sind ebenfalls als ADAC-Vertragsanwälte tätig.
Auch Nikolaus Köhler-Totzki, Vorsitzender des ADAC Sachsen, war
jahrelang ADAC-Vertragsanwalt. Erst Ende 2013 ist er nach Angaben
seines Sekretariats aus seiner Kanzlei ausgeschieden, in der sein
Nachfolger das Mandat des ADAC-Vertragsanwalts übernommen hat.
ADAC-Verwaltungsratsmitglied Günther Bolich, Vorsitzender des ADAC
Nordbaden, hat als Lampenhersteller am ADAC verdient, wie der
Internetseite der "Bolichwerke" zu entnehmen ist. Demnach hat Bolich
seine eigene ADAC-Residenz in Karlsruhe mit Leuchten seiner Firma
ausgestattet.

Für Kritiker wie Unternehmensberater Professor Klaus Kocks,
ehemaliger Sprecher des VW-Konzerns, ist diese Doppelfunktion der
ADAC-Funktionäre ein "Paradebeispiel für Vetternwirtschaft im
Selbstbedienungsladen ADAC". Der Korruptionsfahnder Wolfgang J.
Schaupensteiner hält die Vermischung von Ehrenamt und privaten
Geschäften für eine "unzulässige Interessenkollision". Auch ein
Verstoß gegen die Compliance-Richtlinien des ADAC komme in Betracht.
Schaupensteiner verweist dazu auf die ADAC-Ethik-Richtlinien, nach


der die Vergabe von Aufträgen an ADAC-Mitarbeiter gegen Entgelt
außerhalb ihres Beschäftigungsverhältnisses mit dem ADAC
grundsätzlich nicht zulässig ist, es sei denn, die
ADAC-Geschäftsführung hat diese Geschäfte ausdrücklich genehmigt. Es
müsse nun geprüft werden, ob diese Genehmigung vorliege und von wem
sie erteilt wurde. Es dürfe auf keinen Fall so sein, dass die
ehrenamtlichen ADAC-Verantwortlichen an ihrer eigenen Mandatierung
beteiligt waren, so Schaupensteiner weiter. Die
Bundesrechtsanwaltskammer möchte sich auf Nachfrage von "Frontal 21"
zu einer möglichen Wettbewerbsverzerrung unter Verkehrsrechtsanwälten
nicht äußern. Die Kammer müsse Neutralität wahren für den Fall, dass
die Frage nach einer Wettbewerbsbeschränkung vor einer Anwaltskammer
noch zur Sprache komme, so die Pressesprecherin der
Bundesanwaltskammer, Peggy Fiebig.

ADAC-Sprecher Klaus Reindl erklärte dazu im Interview mit "Frontal
21", dass der Vorstand eines Regionalclubs entscheide, wer
Vertragsanwalt ist. Kriterium dafür sei die Länge der Anfahrtswege zu
den Kanzleien. Die angesprochenen Funktionäre seien bereits
Vertragsanwälte gewesen, bevor sie die ehrenamtlichen Tätigkeiten
aufgenommen hätten. Auf Nachfrage, ob sie dann nicht als
Vertragsanwälte hätten zurücktreten müssen, verwies Reindl auf die
Zuständigkeit der Regionalclubs.

http://twitter.com/ZDF

www.frontal21.zdf.de

Rückfragen bitte an die ZDF-Redaktion "Frontal 21", Tel.:
030/2099-1254 (Michael Hölting)



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Datum: 28.01.2014 - 16:33 Uhr
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