Bundestagswahl: Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien
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Bundestagswahl: Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien
Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest:
1. Welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.
2. Welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben, für die Wahl des 17. Deutschen Bundestages als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind. Wahlvorschläge dieser Parteien werden nur dann zur Bundestagswahl zugelassen, wenn sie dem zuständigen Landes- bzw. Kreiswahlausschuss eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen können.
Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 nicht als Parteien anerkennt, können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 29. Juni 2009 haben - wie bereits am 30. Juni 2009 mitgeteilt - 49 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2009 angezeigt (2005: 55 Beteiligungsanzeigen).
Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 17. Juli 2009 nicht über die Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen zur Bundestagswahl 2009. Darüber entscheiden die zuständigen Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 31. Juli 2009. Wahlvorschläge müssen bis zum 23. Juli 2009, 18.00 Uhr, eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern.
Erst am Donnerstag, dem 6. August 2009, wird der Bundeswahlausschuss über eventuelle Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten durch Landeswahlausschüsse entscheiden.
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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Datum: 08.07.2009 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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