Anleger des MPC Indien I haben möglicherweise Schadensersatzansprüche - Kapitalmarktrecht

Anleger des MPC Indien I haben möglicherweise Schadensersatzansprüche - Kapitalmarktrecht

ID: 1012256

Anleger des MPC Indien I haben möglicherweise Schadensersatzansprüche - Kapitalmarktrecht



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Anlegern des MPC Sachwert Rendite Fonds Indien I stehen unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung oder fehlerhaften Prospekten zu.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der MPC Sachwert Rendite Fonds Indien I wurde im Jahr 2007 aufgelegt. Bei diesem handelt sich um einen Projektentwicklungsfonds der am indischen Immobilienmarkt, mit dem Ziel 3.400 Appartementeinheiten zu errichten und zu verkaufen, teilnehmen sollte. Gemeinsam mit indischen Projektentwicklern sollte dies an drei Standorten in Indien geschehen. Letzten Endes wurde jedoch bis heute keines der geplanten Projekte fertiggestellt.

Der MPC Sachwert Rendite Fonds Indien I war von Anfang an auf eine kurze Laufzeit ausgelegt und sollte ursprünglich bereits Ende des Jahres 2011 wieder aufgelöst werden. Anleger sollen mit einer versprochen Rendite von bis zu 10,6% angelockt worden sein. Allem Anschein nach wurden die Gewinne jedoch nicht erwirtschaftet. Bis heute sollen die Investoren keine einzige Ausschüttung erhalten haben.

Die Mindestanlage in den MPC Sachwert Rendite Fonds Indien I lag im Jahr 2007 bei 10.000,00EUR zzgl. eines Agios in Höhe von 3,5%. Die Probleme des Fonds können für Anleger weitreichende Konsequenzen haben. Neben der Rückforderung von erfolgten Ausschüttungen droht den Anlegern vor allem der Totalverlust ihrer Anlagesumme.

Betroffene sollten jedoch nicht tatenlos zusehen und das investierte Geld abschreiben. Unter Umständen stehen ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu. Dies wäre unter anderem dann der Fall, wenn der Berater die Kunden nicht anleger- und objektgerecht beraten hat. Im Zuge der Beratung muss der potenzielle Anleger über alle die Investition betreffenden Umstände aufgeklärt werden. Zudem muss die persönliche Situation des Anlegers, insbesondere seine Anlageziele und der Wissenstand, berücksichtigt werden.



Das Landgericht Hamburg (Az. 309 O 5/12) hat bereits entschieden, dass der Prospekt zum Fonds fehlerhaft ist. Auch daraus können sich unter Umständen Schadensersatzansprüche ergeben.

Ein Anwalt kann bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche behilflich sein. Sollten Gläubiger die Verjährung ihrer Ansprüche befürchten, ist es ratsam Rechtsrat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt einzuholen.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Die Baugenehmigung Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gerechtfertigt - Arbeitsrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.01.2014 - 08:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1012256
Anzahl Zeichen: 2690

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 252 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anleger des MPC Indien I haben möglicherweise Schadensersatzansprüche - Kapitalmarktrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z