Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung
ID: 101235
Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung
Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Hamburg. In dem Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 55,75 qm angegeben. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt 51,03 qm. Mit Schreiben vom 24. November 2006 hat die Klägerin von der Beklagten die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 360,47 ? auf 432,56 ? entsprechend 7,76 ? je qm ab dem 1. Februar 2007 verlangt. Sie hat dabei die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 55,75 qm zugrunde gelegt.
Das Amtsgericht hat der auf Zustimmung zur begehrten Mieterhöhung gerichteten Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg.
Der Bundesgerichthof hat entschieden, dass bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche und nicht die geringere tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen ist, wenn die Flächenabweichung nicht mehr als 10 % beträgt. In einem solchen Fall liegt die Abweichung innerhalb der Toleranzgrenze für die Verbindlichkeit von Wohnflächenvereinbarungen, wie sie der Senat auch für den Fall einer zum Nachteil des Vermieters wirkenden Flächenabweichung angenommen hat. Die vertragliche Festlegung einer größeren als der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche ist keine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von den Bestimmungen der §§ 557, 558 BGB über Mieterhöhungen abweicht und deshalb gemäß 557 Abs. 4 bzw. § 558 Abs. 6 BGB unwirksam wäre. Diese Schutzvorschriften betreffen nur solche Abreden, welche die formellen oder materiellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB verändern. Mit der vertraglichen Festlegung auf eine bestimmte Wohnfläche haben die Parteien aber keine solche Vereinbarung getroffen. Die mittelbare Wirkung einer Wohnflächenvereinbarung auf die Miethöhe wird hingegen nicht vom Schutzzweck dieser Bestimmungen erfasst. Erst bei einer Überschreitung der Erheblichkeitsgrenze von 10 % ist es dem jeweils nachteilig betroffenen Vertragspartner nicht mehr zumutbar, sich an dieser Vereinbarung festhalten zu lassen, und infolgedessen die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich.
Urteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08
AG Hamburg - Urteil vom 5. Dezember 2007 ? 46 C 32/07
LG Hamburg - Urteil vom 8. Juli 2008 ? 316 S 22/08
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 08.07.2009 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 101235
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 363 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
Der neue Stern der RADEMACHER-Welt ...
Rhede/Westfalen im Juli 2009 – Leise – leiser – RolloTron Pro Star. Der neue Gurtwickler mit beleuchtetem Display von RADEMACHER ist dank Soft-Start/Soft-Stop-Funktion besonders leise. Die Geschwindigkeit des Motorenlaufs kann individuell eingestellt werden, was ebenfalls zu einer Geräuschre
Umnutzung ländlicher Gebäude: Ressourcenschonung durch Sanierung ...
> (aid) - Durch Sanierung und Umnutzung ländlicher Gebäude wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Das zeigte eine Studie im Auftrag der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bei Planern gilt die Bestandserhaltung landwirtschaftlicher Bausubstanz ohnehin als beso
Mikrobiologische Geruchsentferner entfernen Gerüche aller Art ...
Oberstenfeld, 3.07.2009 Samuel Schneider von der Schneider´s Profichemie gründet nach Jahre langer erfolgreicher Arbeit in Kommunen und der Industrie, das Projekt www.geruchskontrolle.de. Dort werden Gerüche und Gestank, wie Uringeruch, Katzenuringeruch, erbrochenes usw. mittels Mikroorganismen n
Worauf Bauherren und Renovierer achten sollten ...
Langjährige Produkterfahrung, kontinuierliche Entwicklung und große Auswahl an Systemteilen bieten mehr Sicherheit. Wer baut oder renoviert kommt irgendwann an den Punkt, sich über sein Dach und die Dacheindeckung Gedanken zu machen. Welche Dachform, welche Farbe und welches Material ist geei




