Rechtsschutzversicherer HUK-Coburg darf Auswahl des Rechtsanwaltes beeinflussen
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awt Rechtsanwälte informiert über eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Statthaftigkeit von finanziellen Anreizen einer Versicherung bei der Wahl von empfohlenen Rechtsanwälten:
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Gewährung finanzieller Anreize eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung der freien Anwaltswahl dann nicht entgegensteht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer weiterhin liegt und die Grenze unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.
Damit befindet sich der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte bereits vor einiger Zeit im sog. "Sneller-Urteil" festgestellt, dass Rechtsschutzversicherer ihre Bedingungen so gestalten dürfen, dass die freie Anwaltswahl ihren Versicherungsnehmern zwar möglich ist, aber dann auch mehr kosten darf. Ulrich Eberhardt, Vorstand der HUK-Coburg, wertet diese Entscheidung als ein Urteil im Interesse der Kunden und sieht den Rechtsschutzversicherer nicht mehr als reinen Kostenerstatter, sondern vielmehr als Lotsen durch den Rechtsschutzfall.
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Bayerstraße 27, 80335 München
Datum: 30.01.2014 - 16:10 Uhr
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Recht und Verbraucher
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