Abmahnung aus reinem Gewinnerzielungsinteresse ist wettbewerbswidrig

Abmahnung aus reinem Gewinnerzielungsinteresse ist wettbewerbswidrig

ID: 101365

Durch die Abmahnung haben Unternehmen die Möglichkeit, Wettbewerber, die sich rechtswidrig verhalten, zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen aufzurufen.

Doch auch für Abmahnungen gibt es wiederum Vorschriften, die es zu beachten gilt.



(firmenpresse) - Sie dürfen nicht als einzigen oder aber als Hauptzweck der Gewinnerzielung dienen.

Dies stellten am 28.04.2009 auch die Richter am OLG Hamm (Az.: 4 U 216/08) fest.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Unternehmen, das im Internet u.a. Spielwaren vertrieb, einen Mitbewerber abgemahnt, weil er sich wettbewerbswidrig verhalten hatte.
Mehrfach hat das Unternehmen einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung konkurrierender Unternehmen beauftragt und einen pauschalen Schadensersatz gefordert, der in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden stand.

So konnten die Richter am OLG Hamm feststellen, dass die Abmahnungen systematisch genutzt wurden, um Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten zu erzeugen, die das abmahnende Unternehmen von den abgemahnten Wettbewerbern verlangte.

Ein solches Verhalten ist nicht zulässig, da es Sinn der Abmahnung ist, Konkurrenten zu fairem Marktverhalten zu bewegen und nicht, Gewinne zu erzeugen.


Fazit:
Auch bei der Abmahnung ist Vorsicht geboten, um nicht den Anschein zu erwecken, diese ausschließlich oder hauptsächlich aus Gewinnerzielungsabsichten auszusprechen.
Um sicherzugehen, keinen Rechtsverstoß zu begehen, sollte zuvor ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com


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Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



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RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
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Datum: 08.07.2009 - 16:05 Uhr
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