bmt entsetzt über Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Bremer Hirnforschung an Primaten ist zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat aktuell entschieden, dass die an der Universität Bremen praktizierte Hirnforschung an Primaten vereinbar mit dem geltenden Tierschutzrecht ist. Der bmt sieht dieses Urteil als Beleg dafür, dass der im Grundgesetz verankerte Tierschutz noch immer der gleichrangigen Forschungsfreiheit unterstellt wird.
Der bmt kritisiert die Entscheidung des Gerichts aufs Schärfste. "Bei den Hirnversuchen geht es um den reinen Wunsch nach Erkenntnisgewinn über die Funktionsweise des Affenhirns. Für den Menschen kam dabei auch nach Jahrzehnten nichts medizinisch Relevantes heraus", erläutert der bmt. Als Grund für die Untauglichkeit der tierexperimentellen Hirnforschung nennt der Verein die großen Unterschiede zwischen Mensch und nicht-menschlichen Primaten. So hat das Affenhirn keine derzeit definierbaren Bereiche für Sprache, Lesen oder Musik und das Menschenhirn hat zur Verarbeitung von visuellen Reizen bestimmbare Hirnbereiche, die im Affenhirn fehlen. Die Schädigung eines bestimmten Bereichs des motorischen Systems verursacht beim Menschen einen kompletten Ausfall von Sprache und Muskelbewegungen, beim Affen kommt es nur zu einer geringen Beeinträchtigung.
Zur bloßen Befriedigung der Forscherneugier müssen die Tiere laut bmt unvorstellbare Torturen ertragen, finanziert vom deutschen Steuerzahler. Über Jahre hinweg werden die Tiere mittels Durstqualen dazu gebracht, dem Forscherwunsch zu entsprechen. Sie müssen jeden Tag stundenlang in einem Primatenstuhl sitzen und Aufgaben am Bildschirm lösen. Der Kopf wird an einem zuvor implantierten Bolzen angeschraubt. Nur wenn sie im richtigen Moment einen Hebel drücken, bekommen sie über einen Schlauch ein paar Tropfen Flüssigkeit, andernfalls müssen sie weiter dursten.
Der bmt fordert eine Umorientierung zu ethischer und für den Menschen relevanter Forschung. Im Bereich der Hirnforschung lassen sich beispielsweise mit bildgebenden Verfahren das menschliche Gehirn sowie seine Funktionen dreidimensional detailgenau darstellen. An Zellen aus menschlichen Hirntumoren, wie sie bei Operationen anfallen, können Wechselbeziehungen zwischen Hirnzellen und die Signalweiterleitung untersucht werden. Die Kombination solcher Testverfahren trägt im Gegensatz zum Tierversuche zum Verständnis über Organfunktionen, Abläufe im Gehirn und Krankheiten des Menschen bei.
Weitere Information:
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 3. Februar 2014
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=11
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Datum: 05.02.2014 - 12:00 Uhr
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