Valentinstag: Feuerwerke der Gefühle / Marktführer WECO Feuerwerk verrät, was es bei der außergewöhnlichen Überraschung unbedingt zu beachten gilt
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das romantische Planen beginnt: Wie kann ich meinem Partner eine
unvergessliche Freude machen? Überraschen Sie ihren Partner doch mit
dem ganz besonderen Kribbeln im Bauch - einem privaten Feuerwerk.
WECO Feuerwerk, einziger Feuerwerkshersteller mit drei
Fertigungsstandorten in Deutschland und Marktführer in Europa, bietet
Feuerwerkfans ganzjährig - mit einer entsprechenden
Ausnahmegenehmigung - Spezialprodukte wie die professionelle Kölner
Lichter Serie oder Profi Packs an. Viele Artikel der Professional
Serie bieten sich wunderbar für Verliebte an und sind ausschließlich
über den hauseigenen Online-Shop bestellbar. Die behördliche
Genehmigung des Feuerwerks spielt dabei eine entscheidende Rolle.
"Die Nachfrage nach einem effektvollen Liebesgruß zum Valentinstag
zieht von Jahr zu Jahr an", erklärt WECO-Unternehmenssprecher Oliver
Gerstmeier. Bei der Planung des Feuerwerks gibt es allerdings einige
gesetzliche Bestimmungen zu beachten. "So ist es uns nur gestattet,
ein Silvesterfeuerwerk auszuliefern, wenn uns eine schriftliche
Genehmigung vorliegt", ergänzt Gerstmeier. Die Erlaubnis für ein
Feuerwerk der Kategorie (Klasse) II zum Valentinstag oder als
Abschluss einer Hochzeitsfeier muss bei dem örtlich zuständigen
Ordnungsamt beantragt werden. Dabei muss die Ausnahmegenehmigung in
der Stadt oder dem Ort beantragt werden, an dem das Feuerwerk
stattfinden soll. Zudem dürfen Feuerwerke nicht in direkter Nähe von
Kirchen, Krankenhäusern oder Kindergärten gezündet werden. Darüber
hinaus muss der Antragssteller volljährig sein und den genauen
Veranstaltungsort sowie die geplante Uhrzeit streng einhalten. "An
einer Genehmigung führt kein Weg dran vorbei. Die Erlaubnis ist
jedoch weder kompliziert noch teuer", so Gerstmeier.
Einen Freistellungsantrag für das Ordnungsamt bietet WECO unter
http://wecoshop.de/downloadbereich an.
Bildmaterial auf Anfrage.
Pressekontakt:
Public Affairs PR Agentur GmbH
Marc Pfeil
Spichernhöfe / Kamekestr. 21
50672 Köln
Tel: 0221 95 14 41 49
Fax: 0221 95 14 41 50
E-Mail: marc.pfeil@public-affairs.de
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Datum: 06.02.2014 - 08:00 Uhr
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