TÜV Rheinland: Ruhe bewahren, wenn der Aufzug stecken bleibt / Fangvorrichtungen verhindern Absturz

TÜV Rheinland: Ruhe bewahren, wenn der Aufzug stecken bleibt / Fangvorrichtungen verhindern Absturz des Aufzugs / Es besteht keine Erstickungsgefahr / Notruf funktioniert selbst bei Stromausfall (FOTO)

ID: 1016302

(ots) -
Für viele Menschen zählt Aufzugfahren zur täglichen Routine. Hin
und wieder kommt es vor, dass der Aufzug beispielsweise wegen eines
Stromausfalls stecken bleibt oder sich die Türen nicht mehr öffnen
lassen. Zwar ist das eine unangenehme Vorstellung, aber durch
richtiges Verhalten kann dem Steckengebliebenen nichts passieren.
"Ein Aufzug kann, rein technisch gesehen, nicht abstürzen. Spezielle
Fangvorrichtungen verhindern das", sagt Dirk Laenger, bei TÜV
Rheinland Sachverständiger für Aufzüge. Es besteht auch keine Gefahr
zu ersticken. In den Wänden des Aufzugs befinden sich mehrere, nicht
immer sichtbare Lüftungslöcher. Durch sie strömt immer ausreichend
Sauerstoff in die Aufzugskabine.

Unterschiedliche Notrufsysteme je nach Aufzugmodell

Die wichtigste Regel, wenn ein Aufzug stecken bleibt, ist: Ruhe
bewahren und umgehend mindestens drei Sekunden lang den Notruf
betätigen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Systeme. Ältere
Modelle verfügen über einen akustischen Notruf, der im Gebäude
ertönt. Wer den Notruf hört, verständigt den sogenannten
Aufzugswärter. Das kann zum Beispiel der Hausmeister sein. Die
Telefonnummer des Aufzugswärters ist meist im Erdgeschoss außen am
Aufzug angegeben. Bei modernen Aufzügen wird der Steckengebliebene
per Freisprechanlage mit einer Notrufzentrale oder dem
Gebäudemanagement verbunden. Der Ansprechpartner am anderen Ende
weiß, um welchen Fahrstuhl es sich handelt, und schickt Hilfe.
"Innerhalb von spätestens 30 Minuten sollte Hilfe da sein", erläutert
Dirk Laenger. Jeder Aufzug ist mit einem Notruftaster ausgestattet.
Er funktioniert selbst bei einem Stromausfall. Gleiches gilt für die
Notbeleuchtung.

Regelmäßige Kontrollen sind Pflicht

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt dem Betreiber
regelmäßige Kontrollen von Aufzügen vor. TÜV Rheinland bietet einmal


im Jahr eine Zwischenprüfung und alle zwei Jahre eine umfangreiche
Hauptprüfung an. Dabei werden beispielsweise die Türen, die
Notrufeinrichtung und die Sicherheitseinrichtungen geprüft, die einen
Absturz verhindern. Um zusätzlich vorbeugend für Sicherheit zu
sorgen, soll ein Aufzugswärter das Notrufsystem ein Mal pro Woche
testen.



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Datum: 07.02.2014 - 10:00 Uhr
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