Kanzleramt und Normenkontrollrat geben Startschuss zu drittem Bund-Länder-Projekt

Kanzleramt und Normenkontrollrat geben Startschuss zu drittem Bund-Länder-Projekt

ID: 101631

Kanzleramt und Normenkontrollrat geben Startschuss zu drittem Bund-Länder-Projekt



(pressrelations) - >Einfacher Bafög beantragen und bewilligen: Mit diesem Ziel starten Staatsminister Hermann Gröhe und Franz Schoser, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats, ein neues Bürokratieabbau-Projekt von Bund und Ländern. Gemeinsam untersuchen Studentenwerke, Bundesländer und Bundesministerien in den kommenden Monaten, wie Antragsverfahren und Bewilligungen der Ausbildungsförderung für Studierende vereinfacht werden können.

Staatsminister Hermann Gröhe, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, sagte anlässlich der Auftaktveranstaltung: "Bürgerinnen und Bürger spüren nur dann Vereinfachungen, wenn alle Ebenen von der Rechtsetzung bis zum Vollzug einbezogen sind. Dabei dürfen wir die Verwaltung vor Ort nicht vernachlässigen. Unser Ziel ist es, den Beteiligten auf beiden Seiten des Schreibtisches das Leben zu erleichtern."

Mit Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen beteiligen sich insgesamt sieben Länder an dem Projekt. 13 Studentenwerke, das Deutsche Studentenwerk als Dachverband und das Bundesverwaltungsamt haben außerdem ihre Mitarbeit zugesagt. Ziel ist es, den administrativen Aufwand der Verfahren festzustellen und hieraus Vereinfachungsmaßnahmen und/oder Serviceangebote zu entwickeln. Diese sollen im Ergebnis zu einer Entlastung der Studierenden und der Studentenwerke führen - im Sinne einer einfachen, serviceorientierten und zügigen Leistungserbringung.

"Vor allem die zeitnahe Gewährung der finanziellen Leistung ist für die Studierenden existentiell", betont Franz Schoser vom Nationalen Normenkontrollrat.

Derzeit erhalten rund 500.000 Studierende Leistungen nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) mit steigender Tendenz. Die zu Fördernden müssen hierfür jeweils mindestens einmal jährlich einen Antrag stellen. Damit hat der Rechtsbereich sowohl volkswirtschaftlich als auch für den einzelnen Betroffenen eine erhebliche Bedeutung.



Bereits im Februar begannen die ersten beiden Projekte dieser Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern: Experten aus Kommunen, Länderverwaltungen und Bundesbehörden untersuchen die Abläufe bei Wohn- und Elterngeld. Die Ergebnisse werden noch im Sommer erwartet. Die Projekte wurden von allen Beteiligten als großer Erfolg und als gute Möglichkeit bewertet, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass das Standardkosten-Modell auch in diesem ebenenübergreifenden Ansatz sinnvoll eingesetzt werden kann.

Mit dem Pilotprojekt "Einfacher zum Studierenden-Bafög" untersuchen Bund, Länder und Bafög-Ämter gemeinsam, wie sie bei der Umsetzung und beim Vollzug von bundesrechtlichen Informationspflichten zusammenwirken. Bürokratische Belastungen und ihre Herkunft werden mit Hilfe des Standardkosten-Modells identifiziert. Die daraus entstehenden Vereinfachungsmaßnahmen und Serviceangebote können zu einer Entlastung der Betroffenen führen.

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" das Ziel gesetzt, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spürbar von Bürokratiekosten zu entlasten, die aus bundesrechtlichen Informationspflichten resultieren. Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt die Bundesregierung bei diesem Vorhaben.


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Datum: 09.07.2009 - 15:41 Uhr
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