Neuer Anlegerschutz: Banken müssen ihre IT aufrüsten
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Neuer Anlegerschutz: Banken müssen ihre IT aufrüsten
Die neuen Programme bewegen sich immer mehr weg vom reinen, klassischen Planungstool hin zu einer Software, die den Bankmitarbeiter durch den gesamten Beratungsprozess begleitet ? von der Akquise bis hin zum Produktabschluss. Alle untersuchten Software-Anbieter decken inzwischen auch die klassischen Themen eines Privatkunden ab, beispielsweise Vermögen, Alters- und Risikovorsorge.
Zwar setzen viele Institute bereits seit Jahren in der Dokumentation der Beratung auf Computerunterstützung. Doch die Programme waren den Beratern oftmals zu sehr technisch geprägt und im täglichen Einsatz zu kompliziert. Außerdem nahm die Datenerhebung viel Zeit in Anspruch, da sie mit sehr ausführlichen und daher zeitaufwendigen Prozessen verbunden war. Daher wurden diese Programme im Alltag zu selten eingesetzt. Inzwischen sind Lösungen auf dem Markt verfügbar, bei denen sich eine Finanzplanung innerhalb von zehn bis maximal 30 Minuten fertig stellen lässt. Damit sind diese Programme auch für das Massengeschäft tauglich.
Noch sind allerdings einige Lösungen zu unflexibel, wenn es unter anderem darum geht, neue regulatorische Anforderungen ? zum Beispiel aus dem Anfang Juli beschlossenen Gesetz zum Anlegerschutz ? zu integrieren. Verbesserungsbedarf gibt es außerdem bei der Anbindung der Finanzplanungsanwendungen in bestehende CRM-Systeme sowie Abwicklungssysteme im Bankbereich. So fehlt bei den meisten Programmen beispielsweise eine fertige Schnittstelle zu Kundenstammdatensystemen. An diesem Punkt gilt es für die Softwareanbieter nachzulegen, um den Banken eine effiziente Beratung zu ermöglichen.
Hintergrundinformationen
Das vom Bundestag am 3. Juli 2009 verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: Bankberater oder andere Vermittler von Finanzprodukten müssen künftig ausführlich protokollieren, warum ein Kunde sie aufgesucht hat, welche Wünsche er geäußert hat, warum dem Kunden welche Produkte empfohlen wurden und wie lange das Gespräch dauerte. Dieses Protokoll muss dem Kunden ausgehändigt werden. Es dient bei einer etwaigen späteren Klage auf Schadenersatz als Beweismittel.
Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de
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Datum: 09.07.2009 - 16:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Steria Mummert (Nachricht senden)
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