Neues Justizzentrum in Köln geplant - zwei Standortvarianten in enger Abstimmung mit der Stadt
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Das haben das Justizministerium und das Finanzministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb
NRW und den beteiligten Justizbehörden jetzt entschieden. Als
mögliche Standorte für den Neubau schlagen sie der Stadt Köln das
"Domgärten"-Gelände oder die Hans-Carl-Nipperdey-Straße vor. Die
endgültige Auswahl zwischen diesen beiden Standorten soll in enger
Abstimmung mit der Stadt Köln, bei der die Planungshoheit liegt,
erfolgen.
Das Justizhochhaus an der Luxemburger Straße 101 stammt aus den
achtziger Jahren. Darin sind das Landgericht Köln sowie Teile des
Amtsgerichts untergebracht. Eigentümer des Gebäudes ist der
landes-eigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Um das Hochhaus für
eine mittel- bis langfristige Justiznutzung zu sichern, wären eine
grundlegende Sanierung und Brandschutzertüchtigung notwendig. Der
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist nach baufachlicher Prüfung und
wirtschaftlicher Beurteilung zu dem Ergebnis gelangt, dass die dazu
erforderlichen Maßnahmen für Justizzwecke wirtschaftlich nicht
sinnvoll sind. Hinzu kommt, dass eine mehrjährige, umfangreiche
Sanierung im laufenden Betrieb rechtsuchende Bürger, Anwaltschaft und
Justiz vor kaum lösbare Probleme stellen und die Rechtsgewährung am
Standort Köln massiv beeinträchtigen würde.
Ein Neubau ist deshalb die bei weitem bessere Alternative. Die
Staatsanwaltschaft, die bislang in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Hochhaus angesiedelt ist, soll auch künftig in der Nähe von Amts- und
Landgericht bleiben. An einem neuen Standort wäre sie deshalb
ebenfalls unterzubringen. Für die drei bislang an der Luxemburger
Straße ansässigen Dienststellen werden rund 60.000 m²
Bruttogeschossfläche benötigt. Das neue Justizzentrum soll nicht mehr
in einem Hochhaus, sondern in maximal sechsgeschossigen Gebäuden
untergebracht werden, die sich in das Stadtbild einfügen und
ausreichend Raum für weitere Bebauung oder Begrünung lassen.
Die Standorte "Domgärten" und "Hans-Carl-Nipperdey-Straße" sind
hierfür gleichermaßen hervorragend geeignet. Bei einer Abwägung mit
anderen möglichen Standorten liegen sie mit Abstand vorn. Das ist das
Ergebnis einer umfangreichen Untersuchung, die der Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW und die Justiz gemeinsam mit externen
Fachberatern in den letzten Monaten durchgeführt haben. Dazu wurden
mehr als 40 vom Amt für Stadtentwicklung und einem Kölner
Immobilienberater benannte Alternativstandorte auf ihre Eignung für
einen Neubau des Justizzentrums überprüft. Ein Teil der zur Auswahl
stehenden Grundstücke konnte bereits deshalb ausgeschlossen werden,
weil sie zu klein sind, den falschen Zuschnitt haben oder nicht in
absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. Die verbliebenen Grundstücke
wurden nach verschiedenen Kriterien bewertet, z.B.
- Konfliktfreie Vorführsituation
- Wirtschaftlichkeit
- Erreichbarkeit mit ÖPNV
- Erreichbarkeit mit Individualverkehr
- Nahversorgung.
Nach dem Ergebnis der Untersuchung schließen Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW und Justizministerium andere als die beiden
genannten Standorte für einen Neubau aus.
Eine Massenstudie des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zeigt,
dass bei beiden Alternativen weitreichende Flächen für die Umsetzung
der Grünplanung verbleiben. An den Domgärten würden sich die neuen
Justizgebäude in die vorhandenen und nach den städtische Planungen
noch zu schaffenden Strukturen einfügen, gleichzeitig verblieben in
großem Umfang Flächen für eine Fortführung des Inneren Grüngürtels
zum Rhein und zusätzliche Bebauung. Auf dem Areal
Hans-Carl-Nipperdey-Straße, Luxemburger Straße, Eifelwall könnte in
unmittelbarer Nachbarschaft zum jetzigen Standort das neue Land- und
Amtsgericht entlang der Hans-Carl-Nipperdey-Straße mit einem sich zur
Luxemburger Straße hin öffnenden Eingangsbereich realisiert werden.
Hier könnte auf einen Neubau der Staatsanwaltschaft verzichtet
werden.
In den nächsten Wochen werden Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
und Justiz intensive Gespräche mit Stadt und Kommunalpolitik führen.
Ziel ist es, im Gleichklang zwischen den Planungen des Landes und der
Stadt möglichst bald einvernehmlich eine endgültige Entscheidung über
den zukünftigen Justizstandort herbeizuführen.
Pressekontakt:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Köln
Frank Buch
Telefon: +49 221 35660 282
E-Mail: frank.buch@blb.nrw.de
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Datum: 11.02.2014 - 13:00 Uhr
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Köln
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