Neues Recht seit Jahresbeginn: Angehörige von GKV-versicherten erhalten keinen Beitragszuschuss
Die APM Holding AG Leonberg informiert: Gemäß einer Vorschrift aus dem Jahr 1988 zahlten Arbeitgeber Beitragszuschüsse auch für freiwillig GKV-versicherte Angehörige. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts kippt diese Regelung, seit Anfang des Jahres sollen Arbeitgeber nun nach neuer Rechtsprechung verfahren.
Gemäß einer Vorschrift aus dem Jahr 1988 zahlten Arbeitgeber Beitragszuschüsse auch für freiwillig GKV-versicherte Angehörige. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts kippt diese Regelung, seit Anfang des Jahres sollen Arbeitgeber nun nach neuer Rechtsprechung verfahren.
Privat krankenversicherte Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Angehörigen des Beschäftigten steht dieser Beitragszuschuss ebenfalls zu – nach neuer Rechtsprechung allerdings nur, wenn diese ebenfalls privat versichert sind.
Hintergrund: Ein Arbeitnehmer hatte geklagt: Als privat Versicherter erhielt er den Beitragszuschuss und wollte für seine Ehefrau, die ohne Einkommen freiwillig in der GKV versichert ist, ebenfalls den Zuschuss erlangen. Die Richter des Bundessozialgerichts wiesen die Klage ab, da sie verfassungsrechtliche Einwände und keine Notwendigkeit für eine besondere Förderung aufgrund der finanziellen Situation des Klägers sahen.
Mit der Neuregelung, die seit 1. Januar 2014 ihre Gültigkeit hat, sind Zuschüsse für GKV-versicherte Familienangehörige als freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers zu werten und müssen zusammen mit dem Arbeitslohn versteuert werden.
Quelle: www.tk.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
apm-holding-ag
apm-group
apm-personal-service
hr-services
hr-beratung
hr-loesungen
hr-outsourcing
outsourcing-entgeltabrechnung
outsourcing-lohn
und-gehaltsabrechnung
personalmanagement
personaldienstleistung
reisekosten
reisekostenabrechnung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
APM Group - Maßgeschneiderte Services für Ihre Entgeltabrechnung
Die APM Group ist ein Anbieter von Dienstleistungen für das Outsourcing von Entgeltabrechnungen in Leonberg und Stuttgart. Seit über 15 Jahren am Markt präsent, begleitet die APM Group Kunden bei der Rationalisierung und Auslagerung ihrer Entgeltabrechnungen. Als externer Servicepartner für Gehaltsabrechnungen schafft die APM Group gemeinsam mit ihren Kunden eine Umgebung für effizientes und vernetztes Arbeiten. Dabei versteht sich die APM Group nicht als reines Dienstleistungsunternehmen, sondern interpretiert ihre Rolle als Anbieter von ganzheitlichen HR Lösungen.
Weitere Informationen zur APM Holding AG und deren Dienstleistungen für Personalmanagement & HR Services erhalten Sie auf www.apm-service.de.
APM Holding AG
Riedwiesenstraße 1
71229 Leonberg
Telefon 07152 90114-0
E-Mail info(at)apm-service.de
Ihr Pressekontakt:
APM Holding AG
Riedwiesenstraße 1
71229 Leonberg
Telefon 07152 90114-0
E-Mail info(at)apm-service.de
Datum: 12.02.2014 - 14:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1018613
Anzahl Zeichen: 1757
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Doreen Kusche
Stadt:
Leonberg
Telefon: 071190114-143
Kategorie:
Personalmanagement
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.02.2014
Diese Pressemitteilung wurde bisher 647 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues Recht seit Jahresbeginn: Angehörige von GKV-versicherten erhalten keinen Beitragszuschuss "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
APM Holding AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtswirksame Anträge auf die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht können nur von geschäftsfähigen Personen gestellt werden. Schüler und Studenten, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind eingeschränkt geschäftsfähig. Daher ist für einen rechtswirksamen
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Altersvollrentner im Minijob ...
Leonberg, Juli 2014 Altersvollrentner, die ab Rentenbeginn einer Beschäftigung nachgehen, sind befreit von der Rentenversicherung. Gleiches gilt bei Aufnahme eines Minijobs. Mit Aufnahme eines Minijobs durch einen Altersvollrentner ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Minijobber bei
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ...
Leonberg, Mai 2014 Die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) veröffentlichte Anfang 2014 ergänzende Informationen zur Anpassung ihrer Befreiungspraxis an die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Demnach wird für jedes Pflichtmitglied über eine Befreiung im Einzelfall ent
Weitere Mitteilungen von APM Holding AG
Incentives, Prämien, Spaßprogramme – Mitarbeiter-Motivation geht anders ...
Wir kennen es aus Kindertagen: Als fleißiger Schüler wurden wir belohnt. So gab`s für gute Schulnoten Lob, mehr Taschengeld oder eine andere Anerkennung. Waren wir jedoch faul, hagelte es Kritik, ggf. sogar Strafen. So ist der Glaube, dass Belohnungen die Motivation steigern können, tief in uns
Beitragsrechtliche Behandlung pauschal versteuerter sonstiger Sachbezüge ...
Leonberg, Februar 2014 Mit Wirkung ab 31.10.2012 sind sonstige Sachbezüge, die der Pauschalversteuerung unterliegen, nicht mehr beitragspflichtig. Einen Firmenwagen auch privat zu nutzen, gilt zum Beispiel als laufende Vergünstigung, die die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung b
Unternehmen können vom Fußball viel lernen / Ob Fußball oder Wirtschaft: Hauptsache Mensch ...
Stuttgart, 24. Januar 2014. Die Fußballer des SV Stuttgarter Kickers bekommen neue Unterstützung von einem altbekannten Gesicht – zumindest im Vereinspräsidium. Der Aufsichtsrat des Stuttgarter Profi-Clubs hat den Vorstand der JobHub AG, Frieder Kummer, als neustes Mitglied in sein Präsidium b
Win-win-Situation für Personaler und Studenten beim Wettbewerb ‚Best Student Challenge 2014‘ ...
Die besten Studentinnen und Studenten aus ganz Deutschland treffen auf Personalverantwortliche erfolgreicher Unternehmen. Firmen entdecken hier Talente und können sie an ihr Unternehmen binden. Studierende wiederum bauen Kontakte zu namhaften Unternehmen auf und knüpfen ihr persönliches Karrieren




