Compliance-Anforderungen mit BEO-Software rechtssicher erfüllen

Compliance-Anforderungen mit BEO-Software rechtssicher erfüllen

ID: 1018929

Clemens Sexauer • BEO GmbH • Ensisheimer Str. 6–8 • 79346 Endingen • Telefon: 07642-900 30 •
Fax: 07642-900 399 • presse@beo-software.de • www.beo-software.de



(firmenpresse) - Aufgrund ständig steigender Compliance-Anforderungen wird das Management von Zollangelegenheiten für exportierende Unternehmen immer komplizierter. Wie es sich dennoch rechtssicher bewältigen lässt, zeigt BEO auf der LogiMAT in Halle 5 am Stand 332: Mit der Kunden-Information Zoll (KIZ) bietet der Softwarehersteller eine Lösung, um zollrelevante Prozesse zu überwachen und zu verwalten. Das Portal ist modular aufgebaut und gibt Hilfen bei der Einreihung und Administration von Zoll- und Warennummern sowie bei der Überwachung des Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – Authorised Economic Operator). Entwickelt hat BEO die Anwendung gemeinsam mit der Ma-Tax Consulting GmbH, einem Beratungsunternehmen für Zoll und Außenhandel.

Die BEO-Kunden-Information Zoll (KIZ) ist als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung erhältlich und hilft Exportverantwortlichen, Daten wie die Zollcode- oder Ausfuhrlistennummer auf einer Plattform rechtssicher zu verwalten. Das zentrale Modul der Anwendung vereinfacht die Einreihung von Warennummern in den Zolltarif. Diese kann mit KIZ unkompliziert überwacht und dokumentiert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit Hilfe des Programms die Anträge auf verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) online zu verwalten. Bereits vorhandene vZTAen sind dauerhaft archiviert und können jederzeit wieder aufgerufen werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft gibt rechtsverbindlich an, wie eine Ware in den Zolltarif einzureihen ist. Bei Bedarf können Nutzer sie mehrsprachig ausdrucken. Eine Erinnerungsfunktion zeigt zudem rechtzeitig an, wann die vZTA abläuft. Außerdem bietet BEO-KIZ eine Audit-Funktion, die zum Beispiel den eigenen Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter dauerhaft überwacht. Bei einer Gefährdung des AEO-Status warnt das Programm frühzeitig. Eine Simulation bekannter Außenprüfungen des Zoll ist ebenfalls möglich. KIZ wird dauerhaft weiterentwickelt und an geänderte Zollvorschriften angepasst. Weitere Informationen zum Produkt sind unter www.beo-software.de/beo-kiz/ einsehbar.



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte und Dienstleistungen für die Bereiche Zollabfertigung und Versandabwicklung spezialisiert. 1987 vom Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen mehr als 120 Mitarbeiter an vier Standorten. Die Produktlinien zur Zollabfertigung sowie zur Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung werden kontinuierlich an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und gewährleisten für Anwender Rechtssicherheit und die permanente Einhaltung aktueller Vorschriften und Richtlinien. Für den Versand bietet BEO Softwareanwendungen für die Packstück-, Sendungs- sowie die Gefahrgutabwicklung an. Alle Softwareprodukte von BEO sind modular konzipiert und sowohl als Inhouse- als auch als webbasierte Mietlösungen (SaaS) verfügbar.



drucken  als PDF  Mikogo veröffentlicht Version 5 mit plattformübergreifender VoIP-Unterstützung für Online Meetings „The New IT“: BMC Software präsentiert IT-Servicemanagement der Zukunft
Bereitgestellt von Benutzer: BEOGmbH
Datum: 13.02.2014 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1018929
Anzahl Zeichen: 2256

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

SaaS


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.02.2014
Anmerkungen:
http://vimeo.com/channels/beosoftware

Diese Pressemitteilung wurde bisher 770 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Compliance-Anforderungen mit BEO-Software rechtssicher erfüllen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Beo Software GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Deloitte prämiert wachstumsstärkste Technologieunternehmen Deutschlands ...
Die BEO GmbH hat einen der Technology Fast 50 Awards 2013 gewonnen, die von Deloitte vergeben werden. Mit der Auszeichnung prämiert die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jährlich die 50 wachstumsstärksten Technologieunternehmen Deutschlands aus den Bereichen IT, Kommunikation und Life Sciences. Ze

Neue Verfahrensweise beim Nachweis zur Steuerfreistellung im Intrahandel ...
Die Gelangensbestätigung dient als Nachweis, um bei Lieferungen in EU-Staaten eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu erhalten. Der Empfänger einer Ware bestätigt dazu auf dem Dokument, dass er die Sendung erhalten hat. Verpflichtend ist die Erstellung einer Gelangensbestätigung ab dem 1. Januar


Weitere Mitteilungen von Beo Software GmbH


Mikogo veröffentlicht Version 5 mit plattformübergreifender VoIP-Unterstützung für Online Meetings ...
Mannheim, DEUTSCHLAND, 12. Februar 2014 – Mikogo, der weltweit etablierte Dienstleister für Online Meeting Lösungen, veröffentlicht heute offiziell seine VoIP-Funktion als Teil von Version 5. Die neueste Hauptversion enthält nicht nur die integrierte VoIP-Funktion für Audiokonferenzen zwische

Interviewformen für Vorstellungsgespräche ...
Im Verlauf von Vorstellungsgesprächen kommen in Unternehmen die unterschiedlichsten Interviewformen und Interviewfragen zum Einsatz. Hierbei die zielführendste Art und Weise zu Identifikation der geeignetsten Bewerber anzuwenden, stellt für viele Unternehmen noch eine enorme Herausforderung dar.

Informelles Lernen ...
Immer schnellere Produktentwicklungszyklen sowie die stetig kürzer werdenden Produktlebenszyklen zwingen Unternehmen zweifelsohne dazu mit maximaler Flexibilität zu reagieren – auch in der Personalentwicklung. Klassische Weiterbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen reichen oftmals nicht me

Frauenquote führt zu mehr Frauen in Führungspositionen ...
In anderen europäischen Ländern existieren teils seit Jahren Gesetze, um die Frauenquote in Unternehmen zielgerichtet zu erhöhen. So wurde beispielsweise in Norwegen seitens der Regierung im Dezember 2003 eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent für Sitze in allen Verwaltungsräten der 600 bÃ


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z