GRÜNE: Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht streichen
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GRÜNE: Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht streichen
"Die grundlegende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die rot-grüne Koalition 2000 war dabei ein entscheidender Schritt, der Realität dieses Landes Rechnung zu tragen. Das bisher geltende Abstammungsprinzip oder "Recht des Blutes" noch aus Zeiten des Deutschen Reiches wurde endlich um das Geburtsprinzip ergänzt unter teilweiser Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft. Seitdem wird ein in der Bundesrepublik Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch Deutsche oder Deutscher, wenn wenigstens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und einen unbefristeten Aufenthalt besitzt. Außerdem konnten bei Erfüllung der eben von mir genannten Voraussetzung auch jene Kinder einen Einbürgerungsantrag stellen, die am 1. Januar 2000 das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Diese Kinder konnten auch die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, müssen sie jedoch mit Beginn der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden."
Diese Optionsregelung ist unsinnig und ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Verweigerung von Mehrstaatigkeit wird von der CDU zwar wie eine Monstranz vor sich hergetragen, doch die Realität ist längst eine andere. Zahlen zur Einbürgerungen auf Antrag in Hessen aus dem Jahre 2008 sind folgende: Es haben Insgesamt 13 323 Einbürgerungen stattgefunden, bei 7043 Personen wurde die Mehrstaatigkeit hingenommen. Die Mehrstaatigkeit ist also längst eine Realität in unserem Land, die aber immer noch tabuisiert wird. Mit unserem Antrag hat die Landesregierung jedoch die Möglichkeit, sich der Wirklichkeit zu stellen und endlich unnötige Schikane und Bürokratie gegenüber von jungen Erwachsenen, die hier geboren sind und die zu unserem Land gehören, zu vermeiden.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 10.07.2009 - 14:32 Uhr
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