Neue OZ: Kommentar zur "Pille danach"
ID: 1019485
Große Diskussion um eine kleine Pille: SPD, Linke und Grüne
fordern die Aufhebung der Rezeptpflicht für die "Pille danach", CDU
und CSU sind dagegen, beide Seiten haben gute Argumente. Die
Befürworter wollen Frauen einen schnellen Zugang zu dem Medikament
verschaffen, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden. Gerade
nach einer Vergewaltigung soll es den Opfern möglich gemacht werden,
dieses anonym zu bekommen. CDU und CSU weisen darauf hin, dass das
Medikament in den Hormonhaushalt eingreift, berechtigte Bedenken,
aufgrund derer sie auf einer ärztlichen Beratung bestehen. Da haken
die Grünen ein: Die nötige schnelle Einnahme der "Pille danach" würde
so an Wochenenden erschwert. Durch die Apothekenpflicht sei eine
Beratung gewährleistet. Andere EU-Länder, in denen das Medikament
rezeptfrei erhältlich ist, haben mit dieser Regelung gute Erfahrungen
gemacht. Doch die Angst vor einem Missbrauch bleibt.
Denkbar wäre ein Mittelweg: Für Frauen ab 18 Jahren könnte das
Medikament rezeptfrei erhältlich sein. Apotheker müssten sie nicht
nur über die Risiken aufklären, sondern auch auf ärztliche Beratung
hinweisen. Für Minderjährige bliebe die bisherige Regelung bestehen.
So ließe sich verhindern, dass Mädchen ganz auf Verhütung verzichten
würden, weil die "Pille danach" greifbar ist.
Nadine Grunewald
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.02.2014 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1019485
Anzahl Zeichen: 1649
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 192 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zur "Pille danach""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).