Verschärfung des Waffenrechts
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Verschärfung des Waffenrechts
Bundesrat billigt Waffenrechtsänderungen - Joachim Herrmann: "Sicherheitsgewinn für alle ohne Ärger für Schützen und Jäger"
Kernstücke der beschlossenen Änderungen sind ein erschwerter Zugang für Kinder und Jugendliche zu großkalibrigen Schusswaffen sowie der Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Waffen. Herrmann: "Bayern hatte sich stets gegen generelle Verschärfungen des Waffenrechts ausgesprochen, die keinen echten Sicherheitsgewinn bedeuten und unsere Sportschützen und Jäger nur unnötig belasten. Deutschland verfügt bereits über eines der strengsten Waffengesetze in der Welt. Beide bayerischen Koalitionspartner haben diesen Änderungen schließlich zugestimmt."
Künftig muss der Waffenbesitzer bei der Beantragung einer Waffenerlaubnis nachweisen, dass Waffen und Munition in einem entsprechenden Behältnis vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Die Waffenbehörden können künftig auch ohne begründete Zweifel die sichere Aufbewahrung einer Waffe kontrollieren. Innenminister Herrmann: "Ein Betretensrecht von Wohnungen gegen den Willen des Waffeninhabers gibt es wie bisher nur bei einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Verweigert der Inhaber die Kontrolle beharrlich und ohne nachvollziehbaren Grund, kann die Waffenbehörde im Einzelfall seine Zuverlässigkeit überprüfen. Wir achten das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, müssen aber auch auf die sorgfältige Aufbewahrung achten."
Die Änderungen des Waffengesetzes werden voraussichtlich Mitte August in Kraft treten. Das Innenministerium wird dann für die bayerischen Waffenbehörden aktualisierte Vollzugshinweise herausgeben. "Die Vollzugshinweise werden das neue Waffenrecht unbürokratisch und bürgerfreundlich umsetzen. Sie werden praktisch handhabbar sein und keine zusätzlichen Erschwernisse für unsere Waffenbesitzer enthalten", so der Innenminister.
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Datum: 10.07.2009 - 18:03 Uhr
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