Bund bei Schulobstprogramm in der Verantwortung
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Bund bei Schulobstprogramm in der Verantwortung
Über das Programm sollen Schüler in den Pausen kostenlos mit Obst und Gemüse versorgt werden. Es ist Teil der europäischen Agrarpolitik zur Stärkung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte. Der Bundesrat hält es deshalb für verfehlt, die Vollzugs- und Finanzierungszuständigkeit der Länder mit ihrer Kulturhoheit zu begründen.
Die Initiative zum nunmehr vom Bundestag beschlossenen Schulobstprogramm geht auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates zurück. Dieser sah jedoch den Bund in der Finanzierungs- und Durchführungsverantwortung. Die Höhe der Kofinanzierung beläuft sich auf rund 12,5 Millionen Euro.
Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG)
Drucksache 562/09 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de
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Datum: 10.07.2009 - 19:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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