Handy-Versicherungen nicht voreilig abschließen

Handy-Versicherungen nicht voreilig abschließen

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Computermagazin c'tüber Geräteversicherungen




(PresseBox) - Smartphones und Tablets kann man gegen Diebstahl, Bruch und Wasserschäden versichern. Bei einigen Anbietern sogar gegen Verschleiß. Doch das Kleingedruckte der Versicherungsverträge sollte man genau lesen, schreibt das Computer­magazinc't in seiner aktuellen Ausgabe 6/14 und warnt vor voreiligen Abschlüssen an der Ladentheke.
Wer sich ein neues High-Tech-Spielzeug zulegt, investiert viel Geld. Die Angst vor Verlust oder Beschädigung nutzt der Handel und drängt Käufer gern zu Geräteversicherungen und Garantieverlängerungen, weil die Verkäufer Provisionen von den Versicherungen einstreichen.
Während eine Garantieverlängerung nur Material- und Herstellungsfehler abdeckt, bietet eine Geräteversicherung deutlich mehr. Sie tritt ein, wenn dem Gerät durch äußere Einflüsse etwas zustößt. Typischerweise sind Stürze, Wasser- und Bruchschäden versichert. Allerdings empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Nur ausdrücklich aufgeführte Schadensursachen fallen unter das versicherte Risiko. Diese Bedingungen legen Versicherungen stets kleinlich aus.
"Diebstahlschutz gibt es oft nur gegen Aufpreis unter strengen Auflagen", erklärt c't-Redakteur Urs Mansmann. "Bei Wasserschäden beispielsweise ist es entscheidend, wie die Feuchtigkeit ins Gerät gelangt ist. Auch hier sind viele Situationen wie Schäden durch Witterung und Kondens­wasser von der Haftung ausgeschlossen." Will man im Schadensfall als Ersatz selbst ein Gerät seiner Wahl kaufen, sollte man darauf achten, dass die Versicherung Geldleistungen anbietet und keine Sachleistungen.
Einen Rundum-Sorglos-Schutz bieten weder Garantie­verlängerung noch Geräteversicherung. "Beide Verträge sind pure Luxusverträge, die sich in vielen Fällen gar nicht lohnen. Unterm Strich ist es sinnvoller, man trägt einfach das Risiko und spart das Geld", so c't-Experte Mansmann. "Wenn ich mich dennoch absichern will, sollte ich unbedingt die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen, die unterschiedlichen Versicherungsangebote vergleichen und mir keinesfalls einen Vertrag an der Kasse aufnötigen lassen."



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Datum: 21.02.2014 - 13:05 Uhr
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