Unrichtige Umsatzprognosen können Schadensersatzansprüche begründen - Franchiserecht

Unrichtige Umsatzprognosen können Schadensersatzansprüche begründen - Franchiserecht

ID: 1024687

Unrichtige Umsatzprognosen können Schadensersatzansprüche begründen - Franchiserecht



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Franchiserecht.html Wird ein Franchisenehmer nicht darüber aufgeklärt, dass Umsatzerwartungen lediglich auf Schätzungen beruhen, so stehen ihm Schadensersatzansprüche hinsichtlich der nicht erreichten Umsatzzahlen zu.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Hamburg stellte mit Urteil vom 17.01.2014 fest (Az.: 332 O 249/12) klar, dass aus dem Vorlegen unrichtiger oder bloß geschätzter Umsatzprognosen eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Franchisegebers resultiere, welche Schadensersatzansprüche nach sich ziehe. Ein Franchisenehmer hatte vor dem LG Hamburg geklagt, nachdem die erzielten Umsätze weit hinter den prognostizierten zurückblieben. Während der Vertragsverhandlungen habe der beklagte Franchisegeber den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Umsatzzahlen nur auf Schätzungen beruhten.

Das LG folgte dem Vortrag des Franchisenehmers und sprach ihm den Schadensersatzanspruch zu. Es komme im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob der Kläger sich über Risiken und Chancen der Unternehmung selbst hätte informieren müssen. Denn die Pflichtverletzung des Beklagten beruhe auf der Verwendung unrealistischer und unzutreffender Daten für die Umsatzprognose. Dies führe nur dann nicht zu einer vorvertraglichen Pflichtverletzung, wenn der Franchisegeber auf diese Tatsache aufmerksam mache.

Dieser Aufklärungspflicht sei der beklagte Franchisegeber jedoch nicht nachgekommen und habe somit bei dem Kläger unrichtige Vorstellungen in Bezug auf die Umsatzentwicklung hervorgerufen. Des Weiteren habe den Kläger nach Ansicht des Gerichts auch keine Schadensminderungspflicht, im Sinne einer Änderung des Konzepts auf eigenes Risiko und eigene Kosten, getroffen.

Franchisekonzepte stellen sowohl für Franchisegeber als auch für Franchisenehmer in vielen Bereichen attraktive Chancen dar. Dabei führt der Franchisenehmer ein unabhängiges Unternehmen, vertreibt aber Waren oder Dienstleistungen des Franchisegebers. Hierfür greift er auf die Vertriebskanäle und das Marketingkonzept des Franchisegebers zurück. Für die beteiligten Parteien ergibt sich aber oft die Problematik der rechtlichen Einordnung, da unterschiedliche Elemente verschiedenster Vertragstypen einfließen.



Vor dem Hintergrund der komplexen rechtlichen Materie und der häufig nicht unerheblichen Vertragssummen sollten sich Betroffene an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser prüft den Franchisevertrag unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung oder setzt einen wirksamen Vertag aus. Zudem ist er bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche aus dem Franchiseverhältnis oder bei Problemen aus eben diesem behilflich.

http://www.grprainer.com/Franchiserecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden   Wirtschaftsrat: Deutschland muss für Wissenschaftler wieder attraktiv werden
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.02.2014 - 08:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1024687
Anzahl Zeichen: 2978

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 254 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unrichtige Umsatzprognosen können Schadensersatzansprüche begründen - Franchiserecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z