Wenn"s im Urlaub kracht: Vor allem ruhig bleiben und überlegt handeln!

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(firmenpresse) - Natürlich ist es immer ärgerlich, wenn man als Autofahrer in einen Unfall verwickelt wird ... es gibt jedoch Situationen, in denen ein Crash besonders "weh tut". Dazu zählt ohne Frage eine Reise ins Ausland, wo bereits der scheinbar harmlose Auffahrunfall den lang ersehnten Urlaub verzögert (wenn nicht ganz zunichte macht!) und wir zudem mit der Sprache und den Gepflogenheiten des Landes nicht vertraut sind.

Dabei sind nach Auskunft der IAK GmbH, einem großen Versicherungsmakler mit über 225.000 Kunden, alljährlich rund 150.000 (!) Deutsche im Ausland in einen Unfall verwickelt: "Hier können schon kleinere Blechschäden großen Ärger nach sich ziehen!"

In der Tat sind - aufgrund von Sprachbarrieren, aber auch durch Fehler im Umgang mit den örtlichen Behörden -, lange Schadenregulierungszeiten und oft gar ein juristisches Nachspiel beinahe die Regel.

Natürlich darf man - das gilt im Übrigen auch im Inland -, nie voreilig ein Schuldanerkenntnis unterzeichen, so die Mahnung die IAK. Vorsicht also vor Unterschriften auf Dokumenten in einer unbekannten oder nur schlecht beherrschten Sprache!

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Polizei oft nur noch bei Personenschäden zum Unfallort eilt, rät der "Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft" (GDV) vor allem im ost-europäischen Staaten dazu, Ordnungshüter hinzu zu ziehen: "Natürlich darf man auch in anderen Ländern - sobald man sich verunsichert oder gar bedroht fühlt -, die nächste Polizeidienststelle informieren!"

Falls möglich, sollten wir (das gilt im Übrigen auch für die Heimat!) das Szenario am Unfallort, d. h. Straßenverlauf und Ausrichtung der beteiligten Fahrzeuge, im Bild fest halten. Dazu reicht bereits ein Handy mit Fotofunktion; man braucht also nicht gleich eine "ausgewachsene" Spiegelreflexkamera zur Hand zu haben.

Ergänzend dazu sollte nach Auskunft der IAK auf jeden Fall ein so genanntes Unfallprotokoll ausgefüllt werden. Darin werden neben den Namen aller Unfallbeteiligten auch der Hergang sowie Daten zu den Wagen und Versicherungen notiert: "Dieses Dokument kann man zum Beispiel auf der Internet-Seite des ADAC downloaden."



Ausfüllen sollten den Bericht beide Unfall-"Gegner", "im Übrigen nicht nur auf der Urlaubsreise, sondern auch im Inland!"

Zudem kann es nach wie vor Sinn machen, eine "Grüne Versicherungskarte" mit zu führen, da diese laut Auskunft von Katrin Rüter de Escobar, Pressereferentin im Bereich "Schaden- und Unfallversicherung" beim GDV, von vielen Polizisten im Ausland nach wie vor verlangt wird: "Auch wenn ein Auto der anderen Beteiligten im Ausland zugelassen ist, sollte man nach diesem Dokument fragen!"

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Zudem muss in jedem Fall (also auch dann, wenn man sich selbst keiner Schuld bewusst ist) der eigene Haftpflichtversicherer informiert werden: "Am besten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche", mahnt die IAK GmbH.

Damit der Urlaub kein unerfreuliches Nachspiel hat!



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.07.2009 - 09:25 Uhr
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