Karneval hinterm Steuer: Darauf müssen Narren achten
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- Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) zeigt, wie
Autofahrer sicher und ohne Punkte durch die Fastnachtszeit
kommen
- Experten warnen: Auch Autofahren am "Morgen danach" kann
gefährlich sein
Auch in diesem Jahr herrscht in vielen deutschen Städten zur
närrischen Zeit Ausnahmezustand. Doch Bußgelder, Punkte oder
Führerscheinentzug können sogar den feierwütigsten Narren und Jecken
die gute Laune entschieden verderben. Worauf Verkehrsteilnehmer
achten müssen, um sicher durch die närrische Jahreszeit zu kommen,
zeigt das Informationsportal Bußgeldkatalog.org
(www.bussgeldkatalog.org). Mathias Voigt, Rechtsanwalt und
Vorsitzender des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
(VFBV), erklärt: "Während beim Feiern meist alles erlaubt ist, gibt
es hinterm Steuer keine Narrenfreiheit. Gerade zur Fastnachtszeit
haben Polizeikontrollen Hochsaison und achten ganz besonders auf
Jecken, die den Alkohol unterschätzen oder den Verkehr anderweitig
gefährden."
Die wichtigste Regel: Auch wer sich nur das eine oder andere Glas
Bier, Sekt oder Schnaps gönnen will, sollte sein Auto unbedingt
stehen lassen. Schon mit 0,3 Promille Alkohol im Blut und einer
auffälligen Fahrweise riskiert man den Führerscheinverlust. Bei 0,5
Promille ist er für einen Monat weg - 500 Euro Bußgeld und vier
Punkte in Flensburg inklusive. Wer mit 1,1 Promille erwischt wird,
darf sich gleich für bis zu 12 Monate vom Führerschein verabschieden
und bis zu 3.000 Euro zahlen. Fahranfänger bis 21 haben absolutes
Alkoholverbot: Für sie werden 250 Euro Bußgeld, zwei Punkte und eine
um vier Jahre verlängerte Probezeit fällig.
Oft unterschätzt wird laut VFBV der Restalkohol am Morgen danach:
"Ein gesunder Körper baut pro Stunde ca. 0,1 Promille ab. Ein paar
Stunden Schlaf reichen daher oft nicht aus, um am nächsten Morgen
wieder fahren zu dürfen", so Voigt. Auch das Umsteigen aufs Fahrrad
ist kein Freischein für ungebremsten Alkoholgenuss: Wer etwa mit 1,6
Promille auf dem Rad kontrolliert wird, kann seinen Führerschein
verlieren und muss sich gegebenenfalls einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Auch
kostümierte Jecken, die nüchtern bleiben, müssen aufpassen:
Beinträchtigen Masken oder Verkleidungen hinter dem Lenkrad Sicht und
Gehör, sind schnell zehn Euro Bußgeld fällig. Bei einem Unfall, kann
dem maskierten Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen und
Strafanzeige erstattet werden. Wie hoch mögliche Bußgelder ausfallen
können, wann Punkte drohen und welche Änderungen die Punktereform
2014 mit sich bringt, erfahren Verkehrsteilnehmer unter:
www.bussgeldkatalog.org
Weiterlesen unter:
http://www.bussgeldkatalog.org/presse/pressemitteilung-27-feb-2014/
Weitere Informationen:
Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV),
E-Mail: presse@bussgeldkatalog.org, Web: www.bussgeldkatalog.org
Beauftragte Agentur: euromarcom public relations GmbH,
Tel. +49 (0) 611 973150, E-Mail: team@euromarcom.de, Web:
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Datum: 27.02.2014 - 11:45 Uhr
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