EU-Verbraucherkredite: Banken unterschätzen Aufwand bei Umsetzung der neuen Richtlinie
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EU-Verbraucherkredite: Banken unterschätzen Aufwand bei Umsetzung der neuen Richtlinie
Betroffen von der neuen Richtlinie sind vor allem Verbraucherdarlehen, Wohnungsbaukredite sowie Dispositions- und Rahmenkredite für Privatkunden. Die Regelungen gelten aber nicht nur für Neuabschlüsse. Auch Altverträge müssen unter bestimmten Bedingungen den veränderten gesetzlichen Auflagen angepasst werden. Das Ziel von Europäischer Union und Bundesregierung: die Darlehensbedingungen für die Verbraucher transparenter zu gestalten. Gleichzeitig soll die länderübergreifende Kreditvergabe an Privatkunden ermöglicht und angekurbelt werden.
Für die Kreditinstitute bedeutet die Umsetzung der Richtlinie ein massiver Aufwand, der tief in die bestehenden Systeme eingreift und im vorgegebenen Zeitrahmen bis 2010 nur bei unverzüglichem Umsetzungsbeginn zu bewältigen ist. Zum einen müssen sämtliche Informationspflichten umgesetzt werden, also bestehende Dokumente inhaltlich und juristisch überprüft sowie eine Fülle neuen Informationsmaterials erstellt werden. Zum anderen sind umfangreiche Anpassungen entlang des gesamten Kreditprozesses erforderlich ? vor allem in den Bereichen Compliance, Organisation und IT.
"Viele Institute haben sich bisher kaum oder noch gar nicht mit der neuen Richtlinie beschäftigt. Der Umsetzungsaufwand wird massiv unterschätzt, zumal ja auch das Altgeschäft betroffen ist", sagt Thomas Saalmüller, Senior Executive Manager bei Steria Mummert Consulting. Sein Tipp: Banken sollten möglichst umgehend mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie beginnen, damit genügend Zeit für Prozess- und IT-Anpassungen sowie Tests bleibt. Im Projektkernteam sollten dabei von Beginn an Mitarbeiter aus der Organisation, der IT sowie dem Fachbereich Kredit Privatkunden vertreten sein. Auch die Bereiche Recht, Compliance und Marketing sind permanent einzubinden.
Hintergrundinformationen
Künftig gelten in Deutschland umfangreiche Neuregelungen für die Vergabe von Krediten an Privatkunden. Banken und Sparkassen sind unter anderem verpflichtet, ihren Privatkunden künftig eine Reihe zusätzlicher Informationen zukommen zu lassen ? wie zum Beispiel ein europaweit einheitliches Formular, das vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden muss. Weitere wichtige Neuerungen sind verschärfte Richtlinien für Werbung sowie veränderte Kündigungsauflagen im Bestandsgeschäft.
Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de
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Datum: 14.07.2009 - 14:03 Uhr
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