Checkup zur Strompreiskompensation - EU-Beihilfen gezielt beantragen
Bis zum 30.05.2014 läuft die Abgabefrist der Anträge zum Erhalt von EU-Beihilfen zum Ausgleich der indirekte CO2-Kosten, die sog. Strompreiskompensation / SPK. Industrieunternehmen mit Produktionsstandort in Deutschland sollten ihren Rechtsanspruch auf diese Mittel durch termingerechte Antragsabgabe wahren.
Emissionshandel entstandenen Kosten des Strombezugs kompensieren sollen.
Die Höhe der Beihilfen beläuft sich auf ca. 350 Mio. EUR für antragsberechtigte Unternehmen mit einem Produktionsstandort in Deutschland. Diese Firmen haben für die Erstellung der umfangreichen Antragsunterlagen jetzt nur noch wenige Wochen Zeit. Am 30. Mai 2014 müssen die Erstattungsanträge auf SPK / Strompreiskompensation für 2013 vollständig eingereicht sein. Die Beihilfen für indirekte CO2-Kosten sind für die Jahre 2013 bis 2020 geregelt und können jeweils nachträglich für ein abgelaufenes Kalenderjahr beantragt werden. Die Beihilfeanträge für das Antragsjahr 2013 müssen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden und sind danach an die DEHSt / Deutschen Emissionshandelsstelle als zuständiger Behörde elektronisch signiert einzureichen.
Zur erfolgreichen Antragstellung auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten hat der C3CONSULT-Kooperationspartner GALLEHR+PARTNER einen umfangreichen Informationsleitfaden ausgearbeitet, den Sie unten verlinkt finden. Die Experten von GALLEHR+PARTNER stellen mit diesem Leitfaden einen Ablaufplan zur Verfügung, in welcher Reihenfolge die Antragsbearbeitung erfolgreich sein wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Antrag auf SPK termintreu eingereicht wird.
Weitergehende Informationen über das Antragsverfahren erhalten Sie von C3CONSULT in Kooperation mit GALLEHR+PARTNER, ebenso können die Experten von GALLEHR+PARTNER erste Einschätzungen und tendenzielle Angaben dazu machen, in welcher Höhe die zu erwartenden EU-Beihilfen für Ihr Industrieunternehmen ausfallen. Bitte bedenken Sie, dass für eine abschliessende Bearbeitung der Antragsunterlagen an die 8 Wochen eingeplant werden müssen, um die geforderte Datenbasis zu erstellen und im Formularverfahren einzureichen. Zu spät eingereichte Anträge werden nicht angenommen und die Beihilfe für das Berechnungsjahr 2013 würde somit entfallen.
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Datum: 27.02.2014 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Energie & Umwelt
Meldungsart: Finanzinformation
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