Internethandel neue Regelungen im Fernabsatzgeschäft
In Zeiten des Internets werden viele Geschäfte online abgeschlossen. Zahlreiche Webshops bieten eine breite Palette an Waren und Dienstleistungen an.
Hinsendekosten
Nach aktueller Rechtslage muss der Verkäufer sowohl die Hinsende als auch die Rücksendekosten in voller Höhe tragen. Auch zusätzliche Kosten für Express oder Nachnahmeversand muss er tragen. Zum 13. Juni entfällt diese Regelung; der Verkäufer muss dann bei Widerruf nur noch die Kosten für die günstigste Standardlieferung (Hinlieferung) erstatten. Der Käufer muss dementsprechend in Zukunft sämtliche Zusatzkosten für einen von ihm gewünschte kostenintensive abweichende Lieferart wie Expresslieferungen oder Sendungen per Nachnahme aus eigener Tasche bezahlen.
Rücksendekosten
Gemäß der noch bis Juni gültigen Regelung ist es so, dass der Verkäufer dem Kunden die Rücksendekosten bei Widerruf erstatten muss. Bei einem Warenwert von bis zu 40 ? kann er diese Kosten ? nach vertraglicher Vereinbarung ? auf den Kunden abwälzen. Nach neuem Recht geht die Rücksendung grundsätzlich, d. h. unabhängig vom Warenwert der Lieferung zu Lasten des Käufers. Die Unternehmen müssen die Kunden im Rahmen der Widerrufsbelehrung auf die Pflicht zur Kostenübernahme hinweisen.
Natürlich steht es einem Versand oder Onlinehändler auch in Zukunft frei, im Rahmen der Kulanz dem Kunden die Rücksendekosten zu erstatten.
Widerrufsbelehrung
Der Gesetzgeber sieht künftig eine einheitliche, in der ganzen EU gültige Widerrufsbelehrung vor. Das Muster muss vom Händler ausgefüllt werden und dem Kunden in Textform zugesandt werden, entweder auf dem Postweg oder via Email.
Der Verkäufer muss dem Käufer zudem elektronisch oder auf dem Postweg ein Muster Widerrufsformular zukommen lassen, das dieser ausfüllen kann und im Falle des Widerrufs dem Verkäufer zusammen mit der Ware zurücksenden kann. Der Käufer muss dies jedoch nicht tun, denn die Mitteilung des Widerrufs unterliegt keinen Formvorschriften. Ein telefonischer Widerruf durch den Kunden ist rechtskräftig.
Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt künftig in der gesamten EU 14 Tage nach Erhalt der Ware. Die 14 tägige Frist gilt in Deutschland bereits nach geltendem Recht, in Zukunft gilt sie in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht endet mit der neuen Regelungen grundsätzlich 1 Jahr nach Ablauf der 14 tägigen Belehrungsfrist. Dies gilt anders als nach der aktuellen Regelung auch dann, wenn der Verkäufer den Kunden nicht ordnungsgemäß belehrt hat. Das nicht erlöschende Widerrufsrecht bei falscher Belehrung ist damit passé ? eine wesentliche Verbesserung für Onlinehändler.
Ausübung des Widerrufsrechts
Das kommentarlose, fristgerechte Rücksenden der Ware langt zukünftig nicht mehr aus, um sein Recht auf Widerruf geltend zu machen, d. h. um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Käufer muss dem Verkäufer seinen Rücktritt vom Kaufvertrag explizit mitteilen. In welcher Form er dies tut (schriftlich oder mündlich) bleibt ihm selbst überlassen.
Rückgaberecht
Das nach der aktuellen Regel noch bestehende Rückgaberecht, das der Verkäufer dem Käufer als Alternative zum Widerrufsrecht anbieten kann, wird zum 13. Juni 2014 abgeschafft..
Rückabwicklung der Fernabsatzverträge
Es gilt in Zukunft eine beiderseitige Verpflichtung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages binnen einer Frist von 14 Tagen nach Widerruf. Das bedeutet, nach dem Widerruf muss der Kunde die Ware binnen 14 Tagen zurückschicken. Der Händler seinerseits muss dem Kunden binnen 14 Tagen den Kaufpreis erstatten. Nach der aktuell noch gültigen Regel hat er dafür 30 Tage Zeit.
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Datum: 03.03.2014 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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