Phishing Urteil: Erfolg gegen Anspruch der Commerzbank AG
Die Mandantin hatte von einer "Internetbekanntschaft" das Angebot erhalten, dass ihr zunächst ein höherer Geldbetrag überwiesen werden sollte und sie hierfür gegen ein Honorar Zahlungskarten von "Ukash" kaufen sollte. Die hierauf enthaltenen Zahlungscodes sollten dann der Internetbekanntschaft per Email zuschicken werden.
Nachdem der Betrag eingegangen war, suchte die Mandantin im Internet nach Verkaufsstellen für die Zahlungskarten und stieß hier auf Hinweise, dass dieses Karten für Geldwäsche benutzt werden. Da sie sich hieran nicht beteiligen wollte, kontaktierte sie die Internetbekanntschaft und erklärte, dass sie von dem Angebot zurücktreten und das Geld zurückgeben wollte. Die Internetbekanntschaft erklärte ihr, dass sie Geld per Western Union in die Türkei überweisen solle, was auch geschah.
Die Mandantin fiel einige Monate später aus allen Wolken, als gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eröffnet wurde und die Commerzbank AG von ihr die Überweisung zurückforderte, die sie ursprünglich erhalten hatte.
Das Landgericht München war nun der Ansicht, dass die Forderung der Commerzbank unberechtigt ist und daher die Klage abzuweisen war. Auch das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Das Gericht begründet seine Ansicht damit, dass der Umstand, dass solche Zahlungskarten für die Geldwäsche benutzt werden, keine Kenntnis des Zahlungsempfängers von unberechtigten Überweisungen und eine Bösgläubigkeit auslöst. Die Klägerin habe auf das Gericht in ihrer Anhörung den Eindruck echter Betroffenheit gemacht, was nach Ansicht des Gerichts gegen eine Bösgläubigkeit spreche.
Werden Sie in ähnlicher Weise von der Commerzbank AG, einem Inkassounternehmen oder anderen Banken zur Zahlung aufgefordert? Haben Sie Fragen, wie Sie sich verhalten sollen? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen auf Verteidigung gegen die Anspruch stehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co
Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co , http://.schiffsfonds-anleger.de und http://anwaltshaftung.de
Datum: 03.03.2014 - 19:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1027104
Anzahl Zeichen: 2943
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 801 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Phishing Urteil: Erfolg gegen Anspruch der Commerzbank AG"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin in einem von Nittel & Minderjahn Rechtsanwälte für Montranus-Anleger geführten Rechtsstreit zur Rückabwicklung von Beteiligungen an Montranus Medienfonds verurteilt. Das Landgericht Heidelberg sprach in seinem Urteil vom 29. September 2015 einem
Schiffsfonds-Urteil: Nordcapital Bulkerflotte 1 ...
16.03.2015 - Schadenersatz in Höhe von rund 13.000 € muss die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bezahlen, weil sie einen Kunden im Sommer 2008 im Zusammenhang mit einer Beteiligung am Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG falsch beraten hat. Wie das Landgericht Fra
ALBIS Capital GmbH & Co. KG: Rückforderung der Ausschüttungen unberechtigt ...
Anleger sollten sich nicht verunsichern lassen 10.03.2015 - Erst geht die Fondsgesellschaft in Liquidation, jetzt sollen Anleger der ALBIS Capital GmbH & Co. KG auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Zumindest fordert dies eine Karlsruher Anwaltskanzlei, die die inzwischen in
Weitere Mitteilungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schadenersatz-Urteil zu Prorendita Drei Fonds ...
Schadenersatz in Höhe von mehr als 33.000 € muss die Comdirect Bank AG an einen Kunden zahlen, dem von der Düsseldorfer Filiale der Comdirect Private Finance im Jahr 2006 zur Zeichnung einer Beteiligung am Lebensversicherungsfonds PRORENDITA DREI geraten worden war. Das Landgericht Itzehoe verur
Proven Oil Canada POC I GmbH & Co. KG - Schadensersatzansprüche gegen Berater und Prospektverantwortliche ...
München, 24.02.2014 – Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, mehren sich für die Anleger der Proven Oil Canada POC I GmbH & Co. KG (POC) in jüngster Zeit die schlechten Nachrichten. Zunächst war eine umfangreiche Umstrukturierung von POC I GmbH & Co. KG, POC II GmbH & Co. KG, PO
Sparkasse muß Schadenersatz zahlen wegen Falschberatung bei HCI Schiffsfonds MS Elena ...
Weil sie einen Kunden im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds falsch beraten hat, wurde die Sparkasse Kraichgau jetzt vom Landgericht Karlsruhe zu Schadenersatz verurteilt. Mehr als 23.000 € muss sie an ihren Kunden zahlen und erhält im Gegenzug die seinerzeit empfohlene Betei
Weiterer Erfolg für GFE-Geschädigten. ...
München, 21.02.2014 - Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, verlaufen auch noch fast drei Jahre nach der Insolvenz der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH die von Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE anhängig gemachten Klagen g




