Erfolg für private Krankenversicherungen: Bundesverfassungsgericht korrigiert Basistarif für kleinere Versicherungsvereine
ID: 102743
Erfolg für private Krankenversicherungen: Bundesverfassungsgericht korrigiert Basistarif für kleinere Versicherungsvereine
In seinem heutigen Nachtrag zum Urteil vom 10. Juni 2009 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber erneut Grenzen aufgezeigt und den gesetzlichen Zwang zum Basistarif korrigiert.
Die Karlsruher Entscheidung betrifft Spezialfälle zweier kleinerer Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ausschließlich Mitglieder aus der Berufsgruppe der Priester versichern. Die besondere Lage dieser kleineren Versicherungsvereine in der PKV wurde vom Gesetzgeber schlicht ignoriert. Das Gericht hat nunmehr klargestellt, dass in diesen Fällen kein genereller Zwang zum Abschluss von Verträgen für den Basistarif bestehen darf ("Kontrahierungszwang"). Der durch die Gesundheitsreform 2007 für den Basistarif verhängte Kontrahierungszwang greife bei diesen kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit ein und dürfe daher nur für Bewerber gelten, die die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllten.
Das Verfassungsgericht hatte schon in seiner Hauptsache-Entscheidung vom 10. Juni 2009 dem Gesetzgeber ausdrücklich eine "Beobachtungspflicht" auferlegt, um zu gewährleisten, dass die Gesundheitsreform auch in Zukunft "keine unzumutbaren Folgen" für sämtliche privat Versicherten und die Versicherungsunternehmen hat und das Sicherungsmodell der privaten Krankenversicherung nicht gefährdet.
Kontakt
Stefan Reker
Pressesprecher
E-Mail: presse@pkv.de
Tel.: 030 / 2045 8966
http://www.pkv.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 14.07.2009 - 18:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 102743
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 409 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erfolg für private Krankenversicherungen: Bundesverfassungsgericht korrigiert Basistarif für kleinere Versicherungsvereine"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
PKV (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).