TÜV Rheinland: Baustellensicherheit fängt schon bei der Planung an / Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz benennen / Vorsicht vor allem bei Dacharbeiten
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den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Trotzdem gilt: Wer
auf einer Baustelle arbeitet, ist im Vergleich zu anderen
Wirtschaftszweigen einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
ausgesetzt. Um das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten auf der
Baustelle zu schützen, gibt es die Baustellenverordnung. Sie benennt
die Pflichten des Bauherrn. Dazu gehört, für die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz auf einer Baustelle zu sorgen und sie zu
koordinieren. Diese Aufgabe kann er bei entsprechender Qualifikation
selbst übernehmen oder er benennt einen Koordinator für Sicherheits-
und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinator).
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeiten
Die Aufgabe des Koordinators beginnt mit der Bauplanung. Er legt
fest, was bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten bezüglich
Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen ist. "Es geht zum
Beispiel darum, wie nach Fertigstellung eines Geländes Leuchtmittel
sicher gewechselt oder Fenster sicher geputzt werden können", erklärt
Michael Klimmeck, selbst als Sicherheitskoordinator bei TÜV Rheinland
tätig. Bei einem Einfamilienhaus ist das nicht so komplex wie bei
einem Theater oder Bürogebäude. Immer dann, wenn auf Baustellen
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist ein Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan Pflicht. "Wenn beispielsweise Dacharbeiten
über dem Eingang stattfinden, gilt für alle Arbeiter besondere
Vorsicht", sagt der TÜV Rheinland-Experte. Deshalb werden im
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan alle Gefährdungen und
Anweisungen zu deren Verhinderung festgehalten. Hinzu kommen
Anforderungen an gemeinsam zu nutzende Gerüste, die sichere
Platzierung des Krans und die Bereitstellung sicheren Stroms.
Zusätzliche Sicherung der Baustelle vor Kindern
An jede Baustelle gehört ein Schild mit der Aufschrift "Zutritt
für Unbefugte verboten". Darüber hinaus gilt: "Der Bauherr muss die
Baustelle so absichern, dass sie keine Unbefugten betreten können",
betont Klimmeck. Liegt die Baustelle nahe einer Schule, muss der
Bauherr dafür gegebenenfalls mehr Aufwand betreiben. Zum Beispiel,
indem der Bauzaun nur mithilfe von Werkzeug geöffnet werden kann.
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Datum: 07.03.2014 - 10:00 Uhr
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