Innenminister Joachim Herrmann: 'Online-Durchsuchung bleibt wichtiges Instrument im Polizeiaufgabengesetz'
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Innenminister Joachim Herrmann: "Online-Durchsuchung bleibt wichtiges Instrument im Polizeiaufgabengesetz"
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die im PAG seit einem Jahr geregelte Online-Durchsuchung von Terroristen-Computern ausdrücklich bestätigt wird. "Das PAG ermächtigt unsere Polizei gegen die Bedrohung des internationalen Terrorismus wirksam vorgehen zu können. Wir brauchen diese Handlungsmöglichkeit, um die notwendige Antwort auf neue technologische Entwicklungen zu geben, der sich auch Terroristen bedienen. Die von den Grünen geforderte völlige Streichung der Online-Durchsuchung wäre eine Kapitulation vor Schwerstverbrechern, die sich natürlich der neuesten technologischen Mittel bedienen." Herrmann: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen entwickelt, unter denen das Instrument der Online-Durchsuchung möglich und zulässig ist. Das Polizeiaufgabengesetz entspricht exakt diesen Vorgaben."
Herrmann sagte, die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus und Extremismus sei nicht theoretischer Natur, sondern ganz konkret. Als Beispiele nannte er die Anschläge vom 11. September 2001 in New York, die terroristischen Attentate in Madrid oder London und die Anschlagsversuche der so genannten Kofferbomben-Attentäter im Jahr 2006. Das Gerichtsverfahren gegen die so genannten Sauerland-Attentäter, die inzwischen offene Geständnisse abgelegt haben, dokumentiert, wie konkret die Anschlagsgefahr in Deutschland ist.
Herrmann betonte, dass es im vergangenen Jahr weder eine Wohnraum-Überwachung noch eine Online-Durchsuchung in Bayern gegeben habe. "Das Instrument der Online-Durchsuchung oder der Überwachung von Wohnraum bleibt der äußerste Ausnahmefall. Die Verhütung schwerster Straftaten wie zum Beispiel die Terrorabwehr ist so ein Fall. Unsere Sicherheitsbehörden brauchen deshalb diese Instrumentarien, selbstverständlich mit einer klaren richterlichen Kontrolle."
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Datum: 15.07.2009 - 16:41 Uhr
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