Menschenrechtsinstitut: Bundesregierung muss sich für die Einhaltung der Menschenrechte in der inte

Menschenrechtsinstitut: Bundesregierung muss sich für die Einhaltung der Menschenrechte in der internationalen Terrorismusbekämpfung einsetzen

ID: 1030733
(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert
die Bundesregierung auf, sich bei der internationalen
Terrorismusbekämpfung nicht an gezielten Tötungen zu beteiligen.
"Gezielte Tötungen von Terrorismusverdächtigen sind nicht mit den
Menschenrechten vereinbar", sagte Institutsdirektorin Beate Rudolf
anlässlich der Veröffentlichung des Policy Papers "Wann hat der Staat
das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der
Menschenrechte". Deutschland solle sich international dafür
einsetzen, so Wolfgang Heinz, Autor des Papiers, dass bei gemeinsamen
Auslandseinsätzen von EU- oder NATO-Ländern einheitliche Standards
gelten, die den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht
entsprechen. Die Bundesregierung müsse zudem darauf achten, dass sie
bei der internationalen Zusammenarbeit keine Beihilfe zu gezielten
Tötungen leiste. Problematisch sei es daher, wenn Polizei, Bundeswehr
oder Nachrichtendienste Informationen über gesuchte Personen an
Staaten weitergeben, die eine Politik der gezielten Tötungen
verfolgen.

Auch die Vereinten Nationen fordern klarere Regeln bei der
Terrorismusbekämpfung. In seinem heute im UN-Menschenrechtsrat in
Genf vorgestellten Bericht fordert der UN-Sonderberichterstatter für
die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
bei der Bekämpfung des Terrorismus, Ben Emmerson, mehr Transparenz
und Rechenschaftslegung bei gezielten Tötungen und eine zeitnahe,
unabhängige und unparteiische Untersuchung, wenn es Hinweise auf
getötete Zivilistinnen oder Zivilisten gebe.

Wolfgang S. Heinz (2014): Wann hat der Staat das Recht zu töten?
Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte. Policy Paper Nr.
23. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen.html

"Gezielte Tötungen von Terrorismusverdächtigen sind nicht mit den


Menschenrechten vereinbar" Interview mit Wolfgang Heinz, Deutsches
Institut für Menschenrechte
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/

UN, Menschenrechtsrat (2014): Report of the Special Rapporteur on
the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms
while countering terrorism, Ben Emmerson. http://ots.de/QzJ0f



Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 30 25 93 59 453 * Mobil +49 17 03 34 00 15
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 11.03.2014 - 10:47 Uhr
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