Geheimtipp Rürup Rente für Selbständige

Geheimtipp Rürup Rente für Selbständige

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Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte, d. h. steuerlich begünstigte private Basisrente, die für Selbständige, Gewerbetreibende, Beamte und Angestellte gleichermaßen infrage kommt.



(firmenpresse) - Sie stellt neben der gesetzlichen und der (klassischen) privaten Rentenversicherung einen weiteren Baustein der Altersvorsorge dar. Während für Angestellte alternativ die Riester Rente infrage kommt, ist die Rürup Rente für Selbständige die einzige Form der staatlich geförderten Altersvorsorge.

Steuerliche Vorteile in der Ansparphase
Die Rürup Rente bietet sich wegen ihrer steuerlichen Vorteile besonders für Selbständige und Gewerbetreibende an. Interessant ist sie besonders für diejenigen Berufsgruppen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind wie bspw. Freiberufler. Die steuerlich abzugsfähigen Beiträge in der Rürup Rente belaufen sich auf maximal 20.000 ? bei Alleinstehenden und maximal 40.000 ? bei Verheirateten; gleichwohl können Versicherte höhere Beträge in die Rürup Rente einzahlen; steuerlich relevant und als Sonderausgaben abziehbar sind jedoch nur die Beträge bis zur gesetzlich definierten Förderhöchstgrenze. Eine weitere Besonderheit ist, dass der jährlich steuerlich abzugsfähige prozentuale Anteil stetig ansteigt, sodass er bis 2025 bei 100 % liegt. Im Jahr 2014 können 78 % der gezahlten Beiträge geltend gemacht werden, d. h. maximal 15.600 ? bei Alleinstehenden und maximal 31.200 ? bei Verheirateten. In 2015 sind bereits 80 % absetzbar. Von Jahr zu Jahr steigt also die Steuerersparnis und erreicht im Jahr 2025 ihren Höchstwert.

Bei abhängig Beschäftigten, die die Rürup Rente als zweites Rentenstandbein nutzen, mindert sich dieser Effekt, je mehr die betreffende Person verdient, denn die Beiträge, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden, werden gegen die Rürup Beiträge angerechnet und reduzieren damit die steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben. Versicherte erhalten jährlich eine Auflistung der steuerwirksamen geleisteten Beiträge aus dem Vorjahr. Im Rahmen der Steuererklärung müssen diese Beiträge bzw. muss der vorgeschriebene prozentuale Anteil davon in der Anlage Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben angegeben werden. Zu beachten ist, dass die Förderung jedes Jahr neu beantragt werden muss.



Besteuerung in der Auszahlungsphase
In der Ansparphase reduzieren die für die Rürup Rente geleisteten Beträge das zu versteuernde Einkommen, in der Auszahlungsphase wird jedoch, wie bei der gesetzlichen Rente auch, Einkommenssteuer fällig. Da der individuelle Steuersatz in der Rente in der Regel deutlich niedriger ist als während des Erwerbslebens, bleibt der Steuervorteil erhalten. Zusätzliche Vorteile bestehen in der Auszahlungsphase zurzeit noch insofern, als nur ein bestimmter Prozentsatz der Rürup Rente versteuert werden muss. In 2014 beläuft sich dieser auf 68 %; dieser Prozentsatz steigt jedoch jährlich an. Das bedeutet, dass ab 2040 die ausgezahlte Rürup Rente zu 100 % zu versteuern ist.

Was gilt es zu beachten?
Bevor ein Vertrag mit einem bestimmten Versicher abgeschlossen wird, sollten die Verträge mehrerer Anbieter miteinander verglichen werden. Der Fokus sollte dabei auf der garantierten Rente liegen und nicht etwa auf etwaigen Überschussbeteiligungen, denn diese basieren nur auf Schätzungen und sind insofern keine verlässliche Größe.
Im Übrigen ist nach Angaben von Verbraucherschützern die jährliche Begleichung der Rentenbeiträge oft günstiger als die monatliche Beitragszahlung, weil die Anbieter von Rürup Renten auf Jahresbeiträge Rabatte gewähren.

Fazit
Die Rürup Rente ist besonders für Selbständige auf jeden Fall eine lohnende Angelegenheit. Dank des Prinzips der nachgelagerten Besteuerung wird das zu versteuernde Gewinneinkommen in der Ansparphase reduziert; erst beim Bezug der Rente wird Einkommenssteuer auf die ausgezahlte Rürup Rente fällig, und dies zu einem geringeren Steuersatz, als dies während des Erwerbslebens der Fall wäre. Außerdem wird die Rürup Rente in der Auszahlungsphase erst ab 2040 in voller Höhe besteuert.

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