Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Haftstrafe für Hoeneß
Gut bedient
Ralf Müller, München
ID: 1032506
"Bayern"-Boss Uli Hoeneß herausgekommen ist, kann man nun wirklich
nicht als unerwartet bezeichnen. Es wäre ein Aufschrei durch die
Republik gegangen, wenn man einen Steuersünder, der dem Fiskus mehr
als 28,5 Millionen Euro vorenthalten hat, mit Bewährung hätte
davonkommen lassen. Wenn man davon ausgeht, dass Hoeneß'
Selbstanzeige unwirksam war, dann konnte man bei dieser Summe beim
besten Willen keine Bewährung mehr auswerfen, auch wenn eine ganze
Latte von Milderungsgründen zugunsten des Angeklagten zu
berücksichtigen waren. Vielleicht hätte man noch daran denken können,
den einstmals moralisierenden "Bayern"-Chef einer psychia-trischen
Untersuchung zuzuführen. Denn der Zockerirrsinn, dem sich Hoeneß
jahrelang hingegeben hat, legt eine ausgeprägte klassische Spielsucht
nahe. Aber wäre Hoeneß mit einem Verfahren à la Gustl Mollath mehr
gedient gewesen? Wohl kaum. Natürlich wird der Fall in der
Revisionsinstanz (Berufung gibt es bei einem Landgerichtsurteil
nicht) vor dem Bundesgerichtshof landen. Die Bundesrichter
überprüfen, ob das Urteil wegen formaler Fehler oder unrichtiger
Rechtsanwendung aufzuheben und zur Neuverhandlung zurückzuverweisen
ist. So war das im Falle von Max Strauß, der schließlich als freier
Mann den Gerichtssaal verlassen konnte. Bislang wurde
höchstrichterlich noch nicht entschieden, wie stark sich eine
missglückte Selbstanzeige strafmildernd auswirken kann. Die
Feststellung des Richters, es handele sich nicht um Hinterziehung in
einem besonders schweren Fall, ist angesichts der Summen durchaus
wohlwollend. Der Fußballmanager ist für bayerische Verhältnisse "gut
bedient" worden. Aber erst wenn das Urteil rechtskräftig wird, erhält
der Angeklagte die Ladung zum Strafantritt. Das kann sich ein Jahr
hinziehen. Lustig wird die Galgenfrist nicht.
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Datum: 13.03.2014 - 20:10 Uhr
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