Streitfall Pflegestufe / Widerspruch gegen die Einstufung ist relativ häufig erfolgreich
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wirklich, was kann er noch selbst, was gar nicht mehr? Das muss der
medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in jedem neuen Fall
einschätzen und kommt dazu ins Haus. Von der Pflegestufe (von I bis
III) hängt viel ab: Wie viel Geld zur Verfügung steht, was an einen
Pflegedienst vergeben werden kann, was die Familie selbst leisten
muss. Nicht selten sind Pflegebedürftiger und Angehörige mit der
Einstufung nicht einverstanden. Dann sollten sie innerhalb eines
Monats Widerspruch einlegen, rät das Apothekenmagazin "Senioren
Ratgeber". Sozialverbände und Verbraucherzentralen helfen dabei. Der
MDK kommt dann ein weiteres Mal - aber mit einem anderen Gutachter.
In etwa 40 Prozent der Widerspruchsfälle korrigiert die Pflegekasse
die Einstufung.
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 3/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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Datum: 18.03.2014 - 08:00 Uhr
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