Hohe Kosten für Selbständige im Pflegefall

Hohe Kosten für Selbständige im Pflegefall

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Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der im Pflegefall anfallenden Kosten ab. Deshalb ist grundsätzlich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung angeraten.



(firmenpresse) - Dies gilt für Arbeitnehmer und Selbständige gleichermaßen. Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bedarf es zunächst eines Gutachtens, sei es von einem Arzt oder einer Pflegekraft des Medizinischen Dienstes. Aufgrund dieses Gutachtens wird die Pflegestufe festgelegt. Vom Grad der Pflegebedürftigkeit hängen die Kosten und die Zahlungen der Pflegeversicherung ab.

Kosten
Selbständige sind entweder über die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung pflegeversichert, oder sie sind privat pflegeversichert, nämlich zwangsläufig dann, wenn sie auch privat krankenversichert sind. Die Krankenkasse und die Pflegekasse sind in der Regel, jedoch nicht notwendigerweise, identisch. Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 2,05 % der Gewinneinkünfte. Ab einem Alter von 23 Jahren zahlen Kinderlose zudem einen Aufschlag von 0,25 %, d. h. insgesamt 2,3 %. Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4050 ? im Monat, d. h. allein für die gesetzliche Pflegeversicherung können pro Monat bis zu 93,15 ? fällig werden.

Dadurch bedingt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung wie eine Teilkasko Versicherung funktioniert, werden im Pflegefall anfallende Kosten nur anteilig übernommen. Zu den Teilleistungen gehören u. a. ein Pflegegeld, Sachleistungen wie bspw. Zuschüsse für die Installation eines Treppenlifts, die Beteiligung an den Kosten für die vollstationäre Pflege und die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegebedürftige.

Die Selbstbeteiligung des Pflegebedürftigen oder dessen Angehöriger kann schnell sehr teuer werden, besonders dann, wenn die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim untergebracht werden muss. Hier können im Monat rund 3.000 ? fällig werden das Doppelte dessen, was die Pflegkassen zahlen. Oft ist es so, dass die betroffene Person ihre eigenen Ersparnisse oder die Rente aufwenden muss, um diese Kosten zu begleichen. Auch können unterhaltspflichtige Angehörige zur Kasse gebeten werden.



Je nachdem, welche Pflegestufe vorliegt und wie die Pflege in der jeweiligen, persönlichen Situation organisiert wird und wie sich die Wohnsituation darstellt, fallen mehr oder weniger hohe Kosten an.

Private Zusatzpolicen
Mithilfe privater Zusatzpolicen lässt sich das finanzielle Risiko eindämmen. Je nach Tarif zahlt die private Pflegeversicherung ein Tagegeld, eine Pflegerente oder einen bestimmten Anteil der tatsächlich anfallenden Kosten. Nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bemisst sich die Prämie. Es ist mit Beiträgen zwischen 50 ? und 100 ? im Monat zu rechnen.

Neben dem teuren Zusatztarif ist zu beachten, dass die Aussetzung von Zahlungen bspw. aufgrund eines finanziellen Engpasses oft schwere Konsequenzen hat; es kann sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Das bis dahin in die Pflegeversicherung eingezahlte Geld ist damit ebenso verloren. Abgesehen davon, ist es grundsätzlich so, dass die Aufwendungen für eine nicht in Anspruch genommenen Pflegeversicherung nicht erstattet werden.

Alternativen zur privaten Zusatzversicherung
Alternativ sollten gerade junge Leute, anstatt eine private Pflegeversicherung abzuschließen, eher in ihre private Altersvorsorge investieren. Hier verfallen die Ansprüche nicht, d. h. im Pflegefall kann die Rente zu Geld gemacht werden. In der privaten Rentenversicherung ist es nämlich so, dass der aufgrund der gezahlten Beiträge erworbenen Leistungsanspruch vollständig ausgezahlt werden kann (Kapitalwahlrecht). Dies gilt nur für die klassische private Rentenversicherung, jedoch nicht für die Rürup Rente. Diese bietet zwar enorme steuerliche Vorteile, aber im Gegensatz zu den klassischen Formen der privaten Rentenversicherungen besteht hier kein Kapitalwahlrecht, d. h. das angesparte Kapital wird nur in Form von monatlichen Raten ausgezahlt und dies frühestens ab dem Alter von 60 Jahren; insofern eignet sie sich nur bedingt als Ersatz für eine private Zusatz Pflegeversicherung.

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Datum: 19.03.2014 - 10:30 Uhr
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