Regulierungspraxis von AXA Versicherung bei einem querschnittsgelähmten Patienten löst Kopfschütteln aus.
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Regulierungspraxis von AXA Versicherung bei einem querschnittsgelähmten Patienten löst Kopfschütteln aus.
Versicherungen tun sich mit der Zahlung von Ansprüchen an Geschädigte oftmals sehr schwer. Das gilt zum Beispiel auch für einen aktuellen Fall, in dem das Landgericht Wuppertal (Az. 5 O 217/11) im August 2013 die Beklagten zur Zahlung sämtlicher matierellen Schadenersatzansprüche verurteilt hatte.
Seit September 2013 bemühen sich nun die anwaltlichen Vertreter des querschnittsgelähmten Patienten von dem Versicherer der zum Schadenersatz verurteilten Schädiger ein adäquates Regulierungsangebot zu erhalten. Der Versicherer ist jedenfalls der Auffassung, dass sämtliche eingereichten Unterlagen, Quittungen, Belege, ein qualifiziertes Pflegegutachten und alle erteilten Informationen zu den Gesamtschäden nicht substantiiert, beziehungsweise diese nicht belegt seien. Mit ähnlicher Argumentation hatte die Beklagtenseite bereits vor dem Landgericht Wuppertal vergeblich versucht, sich der Haftung dem Grunde nach zu verwehren. Mit klarer Diktion urteilte das Gericht, dass zu zahlen sei, und das ohne "wenn und aber". Hinsichtlich der materiellen Schäden wird das Gericht nunmehr wiederum involviert werden, da der Versicherer offenkundig an keiner außergerichtlichen Lösung interessiert ist und auf Zeit spielt.
Das Landgericht Wuppertal wird in dem nunmehr anstehenden Folgeprozess zu eruieren haben, welche konkreten Schadenersatzansprüche dem schwer geschädigten Patienten zustehen. Seiner Arbeitstätigkeit konnte er nach dem Vorfall nur noch eingeschränkt nachgehen, aber auch diese Tätigkeit ist ihm nicht mehr möglich, so dass er bereits einen Rentenantrag gestellt hat, über den demnächst entschieden wird. Das Landgericht Wuppertal wird dem regulierungsunwilligen Versicherer sodann auch aufzeigen, welche konkrete Schadensumme er zu zahlen hat und das wie in dem Vorprozess "ohne wenn und aber".
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Datum: 19.03.2014 - 12:40 Uhr
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