Niedrigzins – aber nicht für alle?
Anlegeranwälte warnen vor überteuerten Zinsen bei Konditionenanpassungen mit der Paratus AMC GmbH
Nürnberg, 20. März 2014. Bei zahlreichen Baufinanzierungen der vormaligen GMAC-RFC Bank, der heutigen Paratus AMC GmbH, stehen in den kommenden Monaten und Jahren Konditionenanpassungen an. Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg raten: „Darlehensnehmer sollten diese Angebote kritisch prüfen.“
Die im Rahmen von Konditionenanpassungen unterbreiteten Zinsangebote der Paratus AMC GmbH liegen teils deutlich über dem Marktniveau. Bei der Vergleichsbetrachtung können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Effektivzinssätze für Wohnungsbaukredite als Orientierungsgröße herangezogen werden.
„In einem Fall wollte die Paratus AMC GmbH einen effektiven Jahreszins in Höhe von 6,11 Prozent abverlangen, obwohl die Zinsreihenstatistik durchschnittlich nur circa 2,5 Prozent ausweist“, berichtet der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. „Von einem anderen Darlehnsnehmer wurden rückwirkend sechs Prozent effektiver Jahreszins nachgefordert, obwohl im fraglichen Zeitraum seit Juli 2013 die Marke von drei Prozent zu keinem Zeitpunkt in der Zeitreihen-Datenbank überschritten wurde“, ergänzt Rechtsanwalt Göpfert.
Der Bundesgerichtshof hält Zinsverlangen, welche rund 100 Prozent über dem sonst marktüblichen Niveau liegen, in ständiger Rechtsprechung für sittenwidrig und damit nichtig. „Solche Forderungen müssen nach unserer Einschätzung daher nicht erfüllt werden. Zudem begegnet bereits die Wirksamkeit einer vom Darlehensgeber einseitig festgelegten Verzinsung erheblichen rechtlichen Bedenken“, stellen die erfahrenen Praktiker aus Nürnberg fest.
Darlehensnehmer der vormaligen GMAC-RFC Bank GmbH sollten daher bei Konditionsangeboten der jetzigen Paratus AMC GmbH sehr wachsam sein und fachkundigen Rat einholen, bevor ein Angebot angenommen oder gar das Darlehen zurückbezahlt wird. „Auch wer bereits einer Zinsanpassung zugestimmt hat, sollte seinen Vertrag unbedingt überprüfen lassen“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert.
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Datum: 20.03.2014 - 10:06 Uhr
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Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 20.03.2014
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