Verwendung missverständlicher Risikokategorien führt zu Schadensersatzansprüchen - Kapitalmarktre

Verwendung missverständlicher Risikokategorien führt zu Schadensersatzansprüchen - Kapitalmarktrecht

ID: 1035396

Verwendung missverständlicher Risikokategorien führt zu Schadensersatzansprüchen - Kapitalmarktrecht



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Benutzen Banken zur Beschreibung von Risikokategorien missverständliche Begriffe, so können sich für Betroffene Anleger hieraus Schadensersatzansprüche ergeben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei der Kategorisierung von Risiko- und Anlageklassen bedienen sich Bank verschiedenster Begriffe. Jedoch erkennen Bankkunden oft wegen der Mehrdeutigkeit der Begriffe nicht, wie risikoreich ihre Anlage wirklich ist. Diese Problematik erkannte nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart und erklärte mit Urteil (Az.: 9 U 52/13), dass "Wachstum" oder "Chance" als Kategorien nicht die dahinterstehenden Risiken erkennen lassen und daher nicht anlegergerecht sind. Das beklagte Kreditinstitut wurde zu einer Schadensersatzzahlung von über 44.000 Euro wegen Falschberatung verurteilt.

Im zugrundeliegenden Fall beriet die Bank den Kläger aufgrund einer bevorstehenden Geldanlage. Im Zuge der Beratung empfahl die Beklagte dem Anleger sein Geld mit der Strategie "Wachstum" anzulegen. Hierunter fielen sowohl Einzelaktien als auch konservative Anlagen. Jedoch bemerkte der Kläger bereits kurz nach seiner Investition hohe Verluste. Daraufhin versuchte er den entstandenen Schaden im Zuge einer Klage gegen das beratende Kreditinstitut ersetzt zu bekommen.

Das Gericht folgte der Ansicht des Anlegers und sprach ihm Schadensersatz zu. Die Bank habe mit der Verwendung des Begriffs "Wachstum" die wirklichen Risiken der Anlage nicht klar erkennbar dargelegt. Man müsse bei der Bewertung der Risikokategorien und deren Bezeichnung den Empfängerhorizont des Anlegers heranziehen. Daher sei zum einen entscheidend, welches Fachwissen er mitbringe, ob die empfohlene Anlage zu seiner Risikobereitschaft passe und vor allem, welche Annahmen der Anleger durch die Benennung der Kategorien treffen dürfe. Im vorliegenden Fall seien die von der Bank verwendeten Begriffe missverständlich und nicht anlegergerecht gewesen. Daher liege eine Falschberatung der Beklagten vor und dem Anleger stehen Schadensersatzansprüche zu.



Banken müssen Anleger im Rahmen der Anlageberatung vollumfassend beraten und insbesondere auf die Risiken der Anlage eingehen. Geschieht dies nicht, könnten sich aus der Falschberatung Schadensersatzansprüche der Bankkunden ergeben. Mit der Hilfe eines im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalts können Betroffene ihren Sachverhalt prüfen lassen. Etwaige Ansprüche kann ein Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend machen.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Friedrich: Wir erwarten von der EU Geschlossenheit und Entschlossenheit im Verhalten zu Russland Rupprecht/Schipanski: Hochschulpakt sorgt für hohe Studienzufriedenheit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.03.2014 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1035396
Anzahl Zeichen: 2837

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 326 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verwendung missverständlicher Risikokategorien führt zu Schadensersatzansprüchen - Kapitalmarktrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z