Insolvenzverwalterin der Bayernareal fordert Ausschüttungen von Anlegern zurück
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Anlegern droht weiteres Ungemach in Sachen Bayernareal
Hintergrund ist, dass die angeschriebenen Anleger der insolventen Bayernareal sog. Nachrangdarlehen gewährten, auf die die Bayernareal im Laufe der Jahre Ausschüttungen (Tilgungen) erbrachte. Genau diese Zahlungen werden nun zurückgefordert mit der Begründung die Zahlungen seien anfechtbar nach §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 InsO bzw. §§ 129, 133 Abs. 1 InsO.
Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, empfiehlt den betroffenen Anlegern die geltend gemachten Zahlungsansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht nur für den Anspruchsgrund sondern auch die Anspruchshöhe. Offenbar geht die Insolvenzverwalterin davon aus, dass die Anleger wussten, dass die Bayernareal zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlungen Zahlungsunfähigkeit drohte und dass die Zahlung an die Anleger die übrigen Gläubiger benachteiligte. Dies hat die Insolvenzverwalterin letztlich zu beweisen, weshalb eine Prüfung und ggf. bis dahin die Verweigerung der Rückzahlung den Anlegern empfohlen wird, so Schröder.
LSS Rechtsanwälte haben seit vielen Jahren umfangreiche Erfahrungen in vergleichbaren Anfechtungssachverhalten. Gerichtsverfahren wurden in den letzten Jahren beispielsweise im Massenverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH bundesweit erfolgreich bis zum BGH begleitet.
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Datum: 21.03.2014 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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