Insolvenzverwalterin der Bayernareal fordert Ausschüttungen von Anlegern zurück
ID: 1035992
Anlegern droht weiteres Ungemach in Sachen Bayernareal
Hintergrund ist, dass die angeschriebenen Anleger der insolventen Bayernareal sog. Nachrangdarlehen gewährten, auf die die Bayernareal im Laufe der Jahre Ausschüttungen (Tilgungen) erbrachte. Genau diese Zahlungen werden nun zurückgefordert mit der Begründung die Zahlungen seien anfechtbar nach §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 InsO bzw. §§ 129, 133 Abs. 1 InsO.
Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, empfiehlt den betroffenen Anlegern die geltend gemachten Zahlungsansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht nur für den Anspruchsgrund sondern auch die Anspruchshöhe. Offenbar geht die Insolvenzverwalterin davon aus, dass die Anleger wussten, dass die Bayernareal zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlungen Zahlungsunfähigkeit drohte und dass die Zahlung an die Anleger die übrigen Gläubiger benachteiligte. Dies hat die Insolvenzverwalterin letztlich zu beweisen, weshalb eine Prüfung und ggf. bis dahin die Verweigerung der Rückzahlung den Anlegern empfohlen wird, so Schröder.
LSS Rechtsanwälte haben seit vielen Jahren umfangreiche Erfahrungen in vergleichbaren Anfechtungssachverhalten. Gerichtsverfahren wurden in den letzten Jahren beispielsweise im Massenverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH bundesweit erfolgreich bis zum BGH begleitet.
Themen in dieser Pressemitteilung:
anfechtung
bayernareal
insolvenz
insolvenzverwalterin
133
129
inso
rechtsanwalt
anwalt
spezialist
rueckforderung
silke-werts
zahlungsunfaehig
klage
urteil
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
LSS Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main.
?Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.?
Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt
Datum: 21.03.2014 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1035992
Anzahl Zeichen: 1804
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Schröder
Stadt:
Frankfurt
Telefon: 06921936560
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 806 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Insolvenzverwalterin der Bayernareal fordert Ausschüttungen von Anlegern zurück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
LSS Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Gegenwärtig werden zahlreiche Betrugsfälle in der Kanzlei LSS Rechtsanwälte gemeldet, bei denen Verbraucher oder Unternehmer auf gefälschte Rechnungen Geldbeträge überweisen. Zumeist werden Rechnungen, die Lieferanten oder Handwerker tatsächlich per E-Mail an die späteren Geschädigten über
2003 war das bisherige Rekordjahr bezüglich Schadensfällen im Online-Banking ...
Das jedenfalls ist die -zugegebenermaßen ersteinmal- subjektive Beurteilung von Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner von LSS Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Aussagekräftige Rubriken in der Kriminalstatistik zu dieser Betrugsmasche fehlen, so das wirklich belastbare Zahlen niemandem vorli
Unternehmen HALALCHECK 4U wurde zum 07.03.2023 von Amts wegen abgemeldet ...
Die Stadt Gelsenkirchen, Referat 32 für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat das von Herrn Samir Bajra betriebene Unternehmen HALALCHECK 4U zwangsweise abgemeldet. Bei einer örtl. Ermittlung des Außendienstes der Behörde konnte das Unternehmen unter der gemeldeten Anschrift nicht ermittelt
Weitere Mitteilungen von LSS Rechtsanwälte
Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, weiter auf Erfolgskurs: ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im
Zur Schriftformheilungsklausel beim Verkauf ...
§ 550 BGB ordnet an, dass ein Mietvertrag, der über einen längeren Zeitraum als ein Jahr geschlossen werden soll, der Schriftform bedarf, also von beiden Parteien auf einem Dokument unterschrieben sein muss. Ist dies nicht der Fall, kann der Mietvertrag mit der jeweils geltenden gesetzlichen Fris
Semesterstart FH: Studenten sollten Mitversicherung über Eltern prüfen ...
20.03.2014. Für viele neue Studenten hat an den Fachhochschulen der Ernst des Lebens begonnen. Neben der Organisation des Studiums sollten die Studenten zum Semesterstart sich auch um den eigenen Versicherungsschutz kümmern. Unter Umständen erlischt auch eine Mitversicherung über die Eltern. Die
Die Sozietät Bietmann startet eine neue Blog-Serie: ?Wie verhalte ich mich, wenn ?? ...
Bereits im Februar 2013 hat die Sozietät Bietmann den Bereich "Aktuelles & Artikel" als Informationsangebot rund um das Thema Recht gestartet. Dieser informiert Interessierte über die neuesten BGH-Urteile, aktuelle Themen sowie Neuigkeiten aus der Sozietät selbst. Der ständig wachs




