Die Stretchlimousine in Deutschland – trotz steigender Nachfrage vom Aussterben bedroht?
ID: 1036935
Wenn es nach dem Willen der EU geht, ist das so. Denn eine EU-Verordnung macht den Fahrzeugbetreibern das Leben schwer. Lesen sie hier die Hintergründe.
Die Sitzanordnung in einer Stretchlimousine besteht aus der originalen Heckbank mit 3 Sitzplätzen und dem sogenannten J-Seat – einer Couch in J-Form – die parallel zur linken Außenwand der Stretchlimousine verläuft und an der Trennwand um 90° abknickt, sodass vor der Trennwand zum Chauffeur noch 1-2 Passagiere gegen die Fahrtrichtung sitzen können.
Der Reiz einer Stretchlimousine für die Passagiere ist gerade diese Sitzanordnung, weil sie so nebeneinander sitzen und miteinander kommunizieren können. Und an diesem J-Seat scheint nun die Faszination Stretchlimousine zu zerbrechen. Denn eine Verordnung der EU schreibt vor, dass das parallel Sitzen zur Fahrtrichtung ab der Erstzulassung 2008 nicht mehr zulässig ist.
Aus diesem Grund ist es den Vermietern von Stretchlimousinen nicht mehr möglich ihren Fuhrpark zu erneuern, weil die Prüfingenieure von TÜV und DEKRA den J-Seat nicht mehr abnehmen dürfen.
Die Vermieter der Stretchlimousinen können über die Begründung dieser Verordnung – nämlich die Verbesserung der passiven Sicherheit – nur den Kopf schütteln. Die Stretchlimousine wird in Deutschland als Hochzeitsauto oder als Partyfahrzeug für Junggesellenabschiede und Geburtstagsfeiern eingesetzt. Nicht die Beförderung der Passagiere von A nach B steht dabei im Vordergrund, sondern die Nutzung der Stretchlimousine an sich. Da die Gäste zumeist volle Gläser in der Hand haben, sind die Chauffeure äußerst langsam und gleichmäßig unterwegs. Beschleunigungs- und Bremsmanöver werden vorausschauend und umsichtig ausgeführt. So ist es nicht verwunderlich, dass in Deutschland bisher kein Unfall mit einer Stretchlimousine bekannt ist, bei dem einer der Insassen verletzt worden wäre.
Angesichts dieser Tatsache erscheint die vielleicht für andere Fahrzeugtypen sinnvolle EU-Verordnung wie die Sabotage einer ganzen Branche. Denn in Deutschland sind derzeit mehr als 1.000 Stretchlimousinen bei ca. 200 konzessionierten Vermietbetrieben im Einsatz. In naher Zukunft werden all diese Unternehmen ein Problem mit ihrem zunehmend älter werdenden Fuhrpark bekommen, das letztlich zum Aus führen wird.
Nach Ansicht der Vermieter von Stretchlimousinen ist seitens der Politik dringend eine Lösung erforderlich. Hoffen wir, dass diese Lösung kommt. Sonst könnten die eleganten langen Autos in Deutschland bald der Vergangenheit angehören.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Herrn Theiss, Inhaber von www.dreamlimo.de .Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Dreamlimo Limousinenservice vermietet Stretchlimousinen, Partybusse, Sportwagen, Oldtimer und exotische Fahrzeuge für Selbstfahrer in Deutschland.
Limousinenservice DreamLimo
Inhaber: Michael Theiss
St.-Peter-Str. 32
D-72760 Reutlingen
Tel.: 07121/6958880
Fax: 07121/6997314
Email: kontakt(at)dreamlimo.de
Limousinenservice DreamLimo
Inhaber: Michael Theiss
St.-Peter-Str. 32
D-72760 Reutlingen
Tel.: 07121/6958880
Fax: 07121/6997314
Email: kontakt(at)dreamlimo.de
Datum: 24.03.2014 - 16:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1036935
Anzahl Zeichen: 3318
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Theiss
Stadt:
Reutlingen
Telefon: 4971216958880
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 450 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Stretchlimousine in Deutschland – trotz steigender Nachfrage vom Aussterben bedroht?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Limousinenservice DreamLimo (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).