Solarstrom-Selbstversorger sollen drei bis fünf mal mehr für Energiewende zahlen als stromintensive Industrie / BSW und Verbraucherschützer empört über Gabriels Pläne zur Energiewende-Finanzierung
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Verbraucherschützern stößt das Vorhaben aus dem
Bundeswirtschaftsministerium, gewerbliche Betreiber von
Solarstromanlagen künftig bei der Finanzierung der Energiewende
gegenüber der stromintensiven Industrie deutlich schlechter zu
stellen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) fordert
von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bürger und Unternehmen
auch künftig vollständig von der EEG-Umlage zu befreien, wenn sie
Solarstrom umweltfreundlich für den Eigenbedarf oder die direkte
Belieferung zum Beispiel von Mietern erzeugen. Sie dürften im Rahmen
der EEG-Novelle keinesfalls schlechter gestellt werden als die
stromintensive Industrie, die ihren Strom größtenteils noch aus
fossilen Energiequellen bezieht.
Nach jüngsten Informationen des baden-württembergischen Finanz-
und Wirtschaftsministers Nils Schmid wurde gestern zwischen
Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel und Vertretern aus
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Einvernehmen darüber erzielt, stromintensive Unternehmen künftig
stärker von den Kosten der Energiewende zu befreien als bislang
vorgesehen. Sie sollen dem Vernehmen nach ab dem 1.8.2014 maximal
1,25 Cent je Kilowattstunde für den Eigenbedarf selbst erzeugten
Stroms abführen müssen (Rabatt in Höhe von 80 Prozent der
EEG-Umlage). Künftige gewerbliche Selbstversorger - etwa aus Handel,
Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft - sollen hingegen ab
August 2014 rd. 4,4 Cent auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde
bezahlen, selbst wenn diese umweltfreundlich aus einer eigenen, neu
errichteten Solarstromanlage erzeugt wurde (Rabatt von 30 Prozent der
EEG-Umlage). Bislang waren sie von der EEG-Umlage befreit. Die bisher
zumindest anteilig befreite Wohnungswirtschaft soll künftig sogar mit
der vollen EEG-Umlage von derzeit rd. 6,3 Cent je Kilowattsunde zur
Kasse gebeten werden, wenn sie Mieter umweltfreundlich mit Solarstrom
versorgt.
"Das schreit zum Himmel! Das Verursacher-Prinzip steht Kopf. Die
größten Verursacher des Treibhauseffekts sollen weitgehend von den
Kosten der Energiewende befreit bleiben, während die Mehrzahl
künftiger Solarstromanlagen-Betreiber drei bis fünfmal so stark zur
Kasse gebeten werden sollen. Sie werden dann von ihren
Klimaschutz-Vorhaben größtenteils Abstand nehmen. Zweck des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes war es immer, die Markteinführung
Erneuerbarer Energien zu befördern, nicht aber diese mit Kosten zu
belasten und den Wettbewerb mit fossilen Energieträgern dadurch zu
erschweren", so Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar zu
den jüngsten Plänen aus Berlin. Genau dies sei aber der Fall, wenn
große CO2-Emittenten besser gestellt werden als Betreiber von
EE-Anlagen. Körnig: "Es kann nicht sein, dass das Handwerk oder die
Mieter bis zu 5 Cent mehr je Kilowattstunde für die Energiewende
zahlen müssen, wenn sie ihren Strombedarf mittels einer Solaranlage
selbst decken wollen als ein Stahlproduzent oder der
Braunkohletagebau für fossil erzeugten Betriebsstrom."
Nach Einschätzung von Energieexperten - zum Beispiel des Instituts
für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) in Saarbrücken und der
Verbraucherzentrale Bundesverband - lassen sich mit der geplanten
EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch keine nennenswerten
Einsparungen bei den Verbraucherstromtarifen erzielen. "Verbraucher-
und Klimaschutz werden mit Füßen getreten und klar den Interessen
großer Konzerne untergeordnet. So kann die Energiewende nicht
gelingen. Mit dieser Ungerechtigkeit wird die Akzeptanz der
Energiewende aufs Spiel gesetzt", bilanziert Körnig.
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Christian Hallerberg
Stellvertretender Pressesprecher
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
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Datum: 25.03.2014 - 11:14 Uhr
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