Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht weiter auf Erfolgskurs:

Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht weiter auf Erfolgskurs:

ID: 1037973

Ciper&Coll., die Rechtsanwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht weiter auf Erfolgskurs:



(firmenpresse) - Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:


Landgericht Mosbach - vom 19. März 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Unzureichende Aufklärung vor Durchführung einer Liposuktion, LG Mosbach, Az.: 1 O 7/11

Chronologie:
Die Klägerin befand sich bei der Beklagten zwecks einer Fettabsaugung in Behandlung. Der operative Eingriff erfolgte rechtswidrig und stellt eine Verletzung des Behandlungsvertrages dar, da die Klägerin nicht rechtzeitig und inhaltlich zutreffend über die Risiken der Fettabsaugung aufgeklärt wurde.

Verfahren:
Das Landgericht Mosbach hat ein fachmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, das im Ergebnis keinen Behandlungsfehler konstatierte. Die Vornahme der Liposuktion sowie die postoperative Versorgung erfolgten lege artis. Das Gericht stellt allerdings fest, dass die Haftung der Beklagten wegen der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht begründet ist und hat der Klage stattgegeben. Die Beklagte wurde verurteilt, der Klägerin ein Schmerzensgeld sowie die bezahlten Behandlungskosten und sonstige materielle Kosten zu erstatten. Darüber hinaus ist die Beklagte verpflichtet, der Klägerin auch den zukünftigen materiellen sowie derzeit noch nicht sicher vorhersehbaren immateriellen Schaden zu ersetzen. Der Gesamtschaden liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.



Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse verlaufen für den Patienten nicht nur in den Fällen erfolgreich, in denen ein Gutachter eine ärztliche Fehlbehandlung konstatiert, die zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, sondern auch dann, wenn der behandelnde Arzt über die mit der Behandlung eintretenden Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. In der Regel werden hierzu der betroffene Patient, sowie der behandelnde Arzt vor Gericht mündlich befragt, so wie im vorliegenden Fall, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht fest.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 26.03.2014 - 11:10 Uhr
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