NCG und GASPOOL geben 0,5 Mrd. Euro zurück: Ausschüttung der Regelenergieumlage
- Erdgaskunden können die Rückerstattungen von den Versorgern zurückfordern
- VEA empfiehlt Unternehmen bereits heute ihre Lieferanten anzuschreiben
Die Regelenergieumlage dient der Finanzierung von Regel- und Ausgleichsenergie, welche Netzbetreiber benötigen, um Schwankungen der Netzlast auszugleichen. Die erwirtschafteten Überschüsse werden basierend auf den Mengen der Abrechnungsperiode April bis September 2013 gemäß Kooperationsvereinbarung an die Bilanzkreisverantwortlichen ausgeschüttet. Letztere können die rückerstatteten Kosten jetzt an ihre Kunden bzw. andere Vertragspartner wie z. B. Lieferanten weitergeben.
„Grundsätzlich sollten die Entlastungen, die durch die Ausschüttung der Regelenergieumlage entstehen, bis an die Letztverbraucher weitergegeben werden“, betont Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA. „Allerdings kann es individuelle Unterschiede geben, da die Höhe der Rückerstattung nicht gesetzlich geregelt ist.“
Der VEA empfiehlt Erdgaskunden, die im 2. und 3. Quartal 2013 Gas bezogen haben, bereits jetzt mit dem jeweiligen Versorger in Verhandlung zu treten. Dr. Stuke dazu: „Unternehmen schreiben ihren Gaslieferanten am besten so schnell wie möglich an und fordern unter Fristsetzung zur Weitergabe der Rückzahlung auf.“ VEA-Mitglieder werden dabei vom Bundesverband beraten und unterstützt.
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Seit über 60 Jahren berät der VEA Unternehmen aus der mittelständischen Wirtschaft und des öffentlichen Sektors in allen Fragen der Energiekostenreduzierung und des Energiemanagements. Mehr als 4.500 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet vertrauen auf die hohe Fachkompetenz und Unabhängigkeit des VEA bei der Strom- und Gasbeschaffung, beim Prüfen von Rechnungen und Verträgen sowie der Energie-Effizienz. Die vom Bundesverband veröffentlichten Preisvergleiche geben regelmäßig einen fundierten Überblick über die Preisentwicklungen auf dem Energie- und Wärmemarkt.
Christian Otto
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Datum: 26.03.2014 - 11:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher
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Freigabedatum: 26.03.2014
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