Ariane Durian als iGZ-Bundesvorsitzende bestätigt

Ariane Durian als iGZ-Bundesvorsitzende bestätigt

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Antrag abgelehnt - iGZ bleibt in Münster




(PresseBox) - Einhellig bei einer Gegenstimme votierten die Mitglieder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen im Vorfeld des iGZ-Bundeskongresses in Karlsruhe für Ariane Durian im Amt als Bundesvorsitzende. Im Rahmen der Mitgliederversammlung in der Karlsruher Stadthalle sprachen sich die rund 250 Vertreter der insgesamt 2.800 Mitgliedsunternehmen außerdem für Sven Kramer und Martin Gehrke als stellvertretende Bundesvorsitzende aus. Martin Gehrke übernimmt das Amt von Holger Piening. Die Funktion der Beisitzer haben nun Bettina Schiller, Angelo Wehrli und Thorsten Rensing inne. Bestätigt wurde auch Andreas Schmincke im Amt als Schatzmeister, der die Nachfolge von Carsten Tesch antritt. Bereits am Tag zuvor bestätigten die iGZ-Landesbeauftragten Armin Zeller (Baden-Württemberg) in seiner Funktion als Sprecher der Landesbeauftragten im Bundesvorstand. Anne Rosner, Carsten Tesch und Holger Piening wurden von iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz verabschiedet. Holger Piening, seit Dezember 2002 iGZ-Experte in allen Tariffragen, dankte in seiner Rede für das ihm entgegengebrachte langjährige Vertrauen. Zum Auftakt der Versammlung lieferte Ariane Durian zunächst ihren Rechenschaftsbericht ab, wobei sie unter anderem auch scharfe Worte gegen die Koalitionsvereinbarung fand. In ihrer Rede dankte die Vorsitzende ganz besonders den ehrenamtlichen Funktionsträgern des iGZ und dem Hauptamt in Münster für dessen professionelle Arbeit. Auch die anderen Mitglieder des Vorstands lieferten ihre Bilanzen ab. Ergänzend dazu legte der iGZ einen 56-seitigen Geschäftsbericht für die Jahre von 2011 bis 2014 vor. Die Kassenprüfer Thomas Altmann und Carsten Ahrens bescheinigten eine einwandfreie Kassenführung. Der Vorstand wurde einstimmig entlastet, als Kassenprüfer wurden Benjamin Roos und Michael Heerspink einstimmig gewählt. Der Antrag, den Sitz des iGZ nach Berlin zu verlegen, wurde abgelehnt. Ein weiterer Antrag - "Die iGZ-Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, Mitarbeitern, die im Rahmen von Werkverträgen eingesetzt werden, mindestens die der Tätigkeit entsprechenden Grundvergütungen in Höhe der tariflichen Eingangsstufe aus dem am 17.09.2013 mit der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossenen iGZ-Entgelttarifvertrag zu gewähren" - wurde angenommen. Zudem votierten die Mitglieder dafür, dass sich die vorstehende Verpflichtung auf die tarifliche Eingangsstufe ohne Branchenzuschläge bezieht. Dem Antrag, Tarifverträge wie ursprünglich wieder durch die Mitgliederversammlung zu verabschieden, wurde nicht stattgegeben.



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Datum: 26.03.2014 - 12:16 Uhr
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